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Strafantrag gegen Strache und Novomatic in Causa Casinos

Heute, 09:32 · Lesedauer 3 min

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat in der Causa Casinos Anklage erhoben. Beschuldigt wegen Vorteilsannahme zur Beeinflussung bzw. Vorteilszuwendung sind der ehemalige Vizekanzler Heinz-Christian Strache und zwei Verantwortliche des Glücksspielkonzerns Novomatic. Am Freitag wurde ein entsprechender Strafantrag zugestellt, bestätigte die Anklagebehörde. Es geht um die Bestellung des FPÖ-nahen Managers Peter Sidlo zum Vorstand der Casinos Austria AG.

In der Causa rund um die teilstaatliche Casinos Austria AG (CASAG) geht es um einen vermuteten Deal innerhalb der türkis-blauen Regierung im Glücksspielbereich. Ermittelt wurde nach einer anonymen Anzeige seit Juni 2019. Der Vorwurf: Es soll eine ÖVP-FPÖ-Vereinbarung gegeben haben, den der FPÖ nahestehenden Sidlo auf einem Ticket von CASAG-Miteigentümer Novomatic in den CASAG-Vorstand zu entsenden - obwohl er für diesen Posten nur wenig qualifiziert gewesen sein soll. Im Gegenzug soll die FPÖ u.a. Entgegenkommen bei etwaigen Gesetzesänderungen beim kleinen Glücksspiel nach der Wiener Wahl signalisiert haben.

Unter Einbeziehung der Rechtsansicht der Fachaufsicht war eine ergänzende Beweisaufnahme und Prüfung durchgeführt und der Vorhabensbericht zur finalen Erledigung von der Oberstaatsanwaltschaft Wien und dem Justizministerium nach Befassung des Weisungsrats genehmigt worden. Zusätzlich wurden die Tatbestände Vorteilsannahme und Vorteilszuwendung zur Beeinflussung geprüft, was schließlich zur Anklage führte. Der Strafrahmen beträgt für alle Beschuldigten bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe.

Erstaunt über das Vorgehen gab sich Straches Anwältin Gunilla Prohart gegenüber der APA: "Einen 186-seitigen Strafantrag für ein Delikt, das eine geringere Strafdrohung als qualifiziertes Schwarzfischen hat, habe ich noch nie gesehen." Daher verwundere es auch nicht, dass die WKStA das Verfahren ursprünglich einstellen wollte und nur auf Grund einer Weisung habe weiterführen müssen. "Gäbe es endlich einen unabhängigen Bundesstaatsanwalt, würde gegen meinen Mandanten schon lange kein Verfahren mehr bei der WKStA anhängig sein", so Prohart, die von einem Freispruch ausgeht.

Für die Novomatic wiederum ist es in einer ersten Reaktion "nicht nachvollziehbar, auf Basis welcher neuen Erkenntnisse nun ein Strafantrag eingebracht wurde". Weder hätten zusätzliche Einvernahmen stattgefunden, noch gebe es neue Beweismittel, die diese Entscheidung erklären würden, hieß es in der Aussendung.

Weitere Anklage gegen Strache

Eigentlich hätte sich Strache bereits am kommenden Montag vor Gericht verantworten müssen, allerdings in einer anderen Sache. Dem Ex-Vizekanzler wird Untreue vorgeworfen. Er soll versucht haben, sich die Prämie einer durch die Wiener FPÖ abgeschlossenen Lebensversicherung auszahlen zu lassen, die dafür da war, im Falle seines Ablebens seine Familie abzusichern. Dabei geht es um 300.000 Euro.

Der Prozess wurde am Mittwoch jedoch aufgrund des weiteren Strafantrages abberaumt. Liegen gegen eine Person zwei Anklagen vor, müssen laut Strafprozessordnung beide in einer Hauptverhandlung und von einem Richter abgehandelt werden. Bei Strafanträgen der WKStA ergibt sich auch am Gericht eine Sonderzuständigkeit. Der konkrete Fall muss nun also einer Richterin oder einem Richter zugeteilt werden, der oder die auf Wirtschaftsstrafsachen spezialisiert ist.

Zusammenfassung
  • Die Ermittlungen laufen seit Juni 2019 und drehen sich um einen mutmaßlichen Deal zwischen ÖVP und FPÖ, bei dem Novomatic als Miteigentümer eine zentrale Rolle gespielt haben soll; der Strafrahmen beträgt bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe.