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Strache-Spesenaffäre: "Parteiinternen Regeln entscheidend - und die FPÖ hat keine"

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In der Spesenaffäre rund um Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache dürfte er von einem Gutachten des Verfassungsjuristen Heinz Mayer entlastet werden. Diesem zufolge ist der rechtliche Rahmen sehr weit. Ausschlaggebend seien die parteiinternen Bestimmungen und solche gebe es bei der FPÖ nicht.

Die Spesenaffäre führte 2019 zum endgültigen Bruch der FPÖ mit ihrem einstigen Parteichef Heinz-Christian Strache. Die Staatsanwaltschaft Wien führt aktuell ein Verfahren gegen Strache wegen Untreue und Veruntreuung.

Der Ex-FPÖ-Chef soll jahrelang seine private Lebensführung über das Spesenkonto der Partei finanziert und etwa Rechnungen für Reinigungspersonal, die Poolwartung in seinem Haus, Strafzettel oder Betreuungskosten für die Kinder über die Partei abgerechnet haben. Durch Scheinabrechnungen soll der Partei ein Schaden von rund 600.000 Euro entstanden sein. Die FPÖ hat sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Ein Gutachten des Verfassungsjuristen Heinz Mayer sieht bei der Verwendung der Parteienförderung - aus der die FPÖ den Großteil ihrer Einkünfte bezieht - allerdings einen großen rechtlichen Spielraum für die Parteien. Diese darf zur Beeinflussung der politischen Willensbildung, also zur Werbung, verwendet werden. Wie dies geschieht, das liegt im Ermessen und an den Vorgaben der Partei. "Das hängt davon ab, welche Strategie eine Partei bei der Außenwirkung verfolgt", sagt Mayer gegenüber PULS 24.

Regeln der Partei selbst entscheidend

Der Vorwurf gegen Strache lautet auf Untreue gegenüber der Partei. Entscheidend seien in so einem Fall vor allem die Vorgaben, die die Partei selbst setzt. "Es kommt auf die parteiinternen Regeln an - und die FPÖ hat keine", sagt Mayer. Bereits der verstorbene Ex-FPÖ- und spätere BZÖ-Chef Jörg Haider habe das seinerzeit "bis zum Exzess" ausgereizt, so der Jurist. Erst nach der Spesenaffäre rund umd Strache hat die FPÖ begonnen, ein parteiinternes Compliance-Reglement zu erarbeiten.

Bei einer Partei, die auf Volksnähe setze, könne etwa ein Kandidat ohne Probleme ganze Zeltfeste veranstalten und über die Partei abrechnen, meint Mayer. Solange man Ausgaben irgendwie mit der gelebten Praxis und gewünschten Außenwirkung der Partei rechtfertigen kann, gebe es gesetzlich kaum Einschränkungen.

Kaum Szenarien, die rechtlich nicht zu rechtfertigen sind

Szenarien, in denen Ausgaben rechtlich nicht zu rechtfertigen seien, gebe es kaum, meint der Verfassungsjurist zu PULS 24: "Ein Bordellbesuch auf Parteikosten wäre wahrscheinlich sehr schwierig zu argumentieren - was in diesem Fall natürlich nicht vorgekommen ist." Andererseits fügt er hinzu: "Wenn man sich z.B. Donald Trump in den USA anschaut, könnte man vielleicht sogar das argumentieren, wenn der Parteichef dazu politische Freunde einlädt."

Private Lokalbesuche des Parteichefs könne man nämlich kaum beanstanden, wenn dieser dabei politische Freunde oder Journalisten einlade. Auch die von Strache abgerechneten Taxirechnungen für den Schulweg seiner Kinder seien mit Sicherheitsbedenken rechtfertigbar. Ebenso können Ausgaben für Friseur und Bekleidung der Ehefrau unter die Öffentlichkeitsarbeit fallen.

ribbon Zusammenfassung
  • In der Spesenaffäre rund um Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache dürfte er von einem Gutachten des Verfassungsjuristen Heinz Mayer entlastet werden. Diesem zufolge ist der rechtliche Rahmen sehr weit.
  • Welche Spesen abgerechnet werden können, das liegt im Ermessen und an den Vorgaben der Partei. "Das hängt davon ab, welche Strategie eine Partei bei der Außenwirkung verfolgt", sagt Mayer gegenüber PULS 24.
  • Der Vorwurf gegen Strache lautet auf Untreue gegenüber der Partei. Entscheidend seien in so einem Fall vor allem die Vorgaben, die die Partei selbst setzt. "Es kommt auf die parteiinternen Regeln an - und die FPÖ hat keine", sagt Mayer.
  • Solange man Ausgaben irgendwie mit der gelebten Praxis und gewünschten Außenwirkung der Partei rechtfertigen kann, gebe es gesetzlich kaum Einschränkungen.
  • Szenarien, in denen Ausgaben rechtlich fraglich seien, gebe es kaum, meint der Verfassungsjurist zu PULS 24: "Ein Bordellbesuch auf Parteikosten wäre wahrscheinlich sehr schwierig zu argumentieren - was in diesem Fall natürlich nicht vorgekommen ist."

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