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Strache-Prozess mit weiteren Zeugenbefragungen fortgesetzt

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Am Dienstag ist am Wiener Landesgericht der Prozess gegen den ehemaligen Vizekanzler und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und den mitangeklagten Immobilienunternehmer Siegfried Stieglitz fortgesetzt worden.

Als Zeugin wurde zunächst die langjährige Sekretärin und persönliche Assistentin des Unternehmers vernommen. Für 13.00 Uhr ist der Ex-Generalsekretär des Infrastrukturministeriums, Andreas Reichhardt, geladen. Urteile soll es in dem Verfahren am 29. Juli geben.

Vorwurf der Bestechlichkeit

Strache wird Bestechlichkeit, Stieglitz Bestechung vorgeworfen. Beide bestreiten die Vorwürfe. Laut Anklage soll Strache Stieglitz für in mehrere Tranchen gestückelte Spenden an den FPÖ-nahen Verein "Austria in Motion" einen Aufsichtsratsposten in der Asfinag verschafft haben. Auch um Bestellungen von Stieglitz in andere Aufsichtsräte soll sich der Ex-Vizekanzler bemüht haben - diese scheiterten aber.

Im anklagegegenständlichen Zeitraum war Norbert Hofer (FPÖ) Infrastrukturminister und für die Aufsichtsrats-Entsendung in die Asfinag, aber auch in die ÖBB zuständig, wo Stieglitz zu seiner Verärgerung nicht zum Zug kam. Ende Februar 2020 wurde Stieglitz dann von der zuständigen Ministerin Leonore Gewessler (Grüne) als Asfinag-Aufsichtsrat abberufen.

10.000 Euro gestückelt überwiesen

Wie die Stieglitz-Assistentin in ihrer Einvernahme darlegte, beherrscht der Unternehmer das Online-Banking nicht. Daher tätige sie auf jeweilige konkrete Anweisungen für Stieglitz sämtliche private und berufliche Überweisungen und habe alle Zugangsdaten zu dessen Privat-, Firmen-, und Stiftungskonten. Im Oktober 2017 bekam sie von ihm telefonisch die Anweisung, an den FPÖ-nahen Verein "Austria in Motion" gestückelt insgesamt 10.000 Euro zu überweisen. Sie kam dem nach, wobei sie beim Verwendungszweck "Wie vereinbart" anführte.

Keine konkrete Vereinbarung

Das habe sich nicht auf eine konkrete Vereinbarung mit dem Verein bzw. diesem zuzurechnende Personen bezogen, sondern auf die an sich gerichtete Beauftragung durch Stieglitz, betonte die Zeugin. Die Formulierung "Wie vereinbart" sei bei Zahlungsabwicklungen für ihren Chef gängige Praxis: "Das machen wir schon seit Jahren so. Es hat noch nie eine Beanstandung gegeben, dass das nicht gepasst hätte."

Im konkreten Fall habe sie "Wie vereinbart" hingeschrieben, da sie keine Hintergrund-Informationen bezüglich der Überweisungen an "Austria in Motion" hatte: "Ich hatte keinen Verwendungszweck." Stieglitz habe ihr dazu auch mündlich nichts erklärt. Dass es sich um eine Spende handelte, habe sie nicht gewusst. 2018 kam es zu weiteren Überweisungen an den FPÖ-nahen Verein im Zusammenhang mit einem Bus, den Stieglitz der FPÖ für den Wahlkampf zur Verfügung gestellt hatte. Die Partei bestand dann aber darauf, die Kosten dafür selbst zu tragen, worauf Stieglitz seine Assistentin ersuchte, die Maut und die Mehrwertsteuer "herauszurechnen" - der Endbetrag wurde dann wieder unter dem Betreff "Wie vereinbart" an "Austria in Motion" überwiesen.

Regierungs-Sideletter als "Willenskundgebung"

Nach der Zeugin wurde Strache von Richterin Mona Zink ergänzend zu einem Sideletter befragt, den er bei der Bildung der türkis-blauen Koalition mit dem damaligen ÖVP-Obmann und späteren Bundeskanzler Sebastian Kurz unterschrieben hatte. Es habe sich dabei um eine "Willenskundgebung" gehandelt, "die die Zusammenarbeit erleichtern sollte. Und damit es keine Streitereien gibt", sagte Strache. In dem von der Richterin konkret angesprochenen Sideletter - es gab derer vier weitere - wurden unter anderem die Vorschlagsrechte der Parteien für die Besetzung von Gremien in Infrastrukturunternehmen wie der Asfinag geregelt. "Die ÖVP hat sich im Unterschied zur FPÖ nicht daran gehalten", monierte Strache, wobei seine Tonlage erkennen ließ, das ihn dieses Thema emotional bewegte. "Das mag sein oder nicht", unterbrach ihn die Richterin. Das sei hier "Gott sei dank nicht Thema".

ribbon Zusammenfassung
  • Am Dienstag wird am Wiener Landesgericht der Prozess gegen den ehemaligen Vizekanzler und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und den mitangeklagten Immobilienunternehmer Siegfried Stieglitz fortgesetzt.
  • Wie die Stieglitz-Assistentin in ihrer Einvernahme darlegte, beherrscht der Unternehmer das Online-Banking nicht. Daher tätige sie auf jeweilige konkrete Anweisungen für Stieglitz sämtliche private und berufliche Überweisungen und habe alle Zugangsdaten.
  • Im Oktober 2017 bekam sie von ihm telefonisch die Anweisung, an den FPÖ-nahen Verein "Austria in Motion" gestückelt insgesamt 10.000 Euro zu überweisen.
  • Strache sagt zudem aus, dass es sich beim Sideletter der damaligen türkis-blauen Regierung um eine "Willenskundgebung" gehandelt habe.

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