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Steiermark will Wohnunterstützung-Anspruch einschränken

Heute, 10:24 · Lesedauer 3 min

Nach der Novelle zur Sozialunterstützung soll auch eine Novelle zum steirischen Wohnunterstützungsgesetz kommen. Man nutze den legistischen Spielraum und mache das Gesetz treffsicherer, so Soziallandesrat Hannes Amesbauer (FPÖ) und Landesrat Karlheinz Kornhäusl (ÖVP) am Mittwoch in Graz. Laut Amesbauer sei die Wohnunterstützung keine Kernleistung der Sozialhilfe, sondern Ermessensausgabe. Subsidiär Schutzberechtigte sollen nicht mehr bezugsberechtigt sein.

Amesbauer betonte, dass die Wohnunterstützung eine Ermessensausgabe sei und freiwillig. Sie solle zielgerichtet "für unsere Landsleute sein", aber man sei nun einmal an Bundes- und EU-Gesetze gebunden. Gesetzliche Spielräume nutze man aber aus. Es gebe schon das Vorhaben einer grundlegenden Reform der steirischen Sozialunterstützung. Nun werde ein weiteres Versprechen des Regierungsprogramms in Umsetzung gebracht. Man strebe einen Landtagsbeschluss im Frühjahr an. An Einsparungen erwarte man zwischen 1,5 und 2 Mio. Euro, aber es stehe ja nicht der Spargedanke im Vordergrund, sagte der Soziallandesrat: "Ich möchte anmerken, wir nehmen keine undifferenzierten Kürzungen vor. Wir stellen jene Menschen im Gesetz besser, die wirklich Hilfe brauchen, und die Höchstsätze bleiben unangetastet. Wir ersetzen die Gießkanne durch Zielgenauigkeit." Zur Verhinderung von Missbrauch werde die Meldefrist bei Änderung des Einkommens von vier auf zwei Wochen verkürzt. Die bestehenden Höchstsätze für die Wohnunterstützung, die zwischen Sommer 2023 und Anfang 2025 in nur eineinhalb Jahren um rund 35 Prozent erhöht wurden, bleiben unangetastet.

Im September 2025 bezogen insgesamt 16.079 Haushalte die steirische Wohnunterstützung, die Bezieher waren zu 81 Prozent österreichische Staatsbürger. Rund 63 Prozent sind weibliche Bezieher, 74 Prozent sind Einpersonenhaushalte. Budgetiert ist die Wohnunterstützung im Jahr 2025 mit 36 Mio. Euro. Derzeit bezögen laut Amesbauer 12.967 Haushalte österreichischer Staatsbürger Wohnunterstützung, 1.464 sind Haushalte mit EWR- oder EU-Staatsbürgerschaft.

Landesrat Kornhäusl führte aus, dass die Beendigung des Bezugs der Wohnunterstützung für subsidiär Schutzberechtigte gesetzlich gedeckt sei. Man müsse ab Inkrafttreten der Novelle - geplant ist das Frühjahr 2026 - als Drittstaatsangehöriger für einen Anspruch mindestens fünf Jahre seinen Hauptwohnsitz in Österreich haben. Hilfe für Menschen in herausfordernden Lebensverhältnissen brauche klare Spielregeln. "Es ist meine innere Überzeugung, dass man helfen muss, wenn manche sich in einer Lebenslage befinden, in der sie sich nicht selbst helfen können", sagte Kornhäusl.

Anspruch für Drittstaatler erst ab fünf Jahren Aufenthalt

Die Wohnunterstützung könne durch Drittstaatsangehörige künftig ab einer Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren beantragt werden. Es seien ausreichende Deutschkenntnisse nachzuweisen, etwa die Vorlage einer Bestätigung des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) über die Integrationsprüfung oder die Spracheinstufungsbestätigung auf dem Niveau A2. Ferner müsse es einen Beitragsnachweis geben, dass man auch schon seinen Teil bei der Einzahlung ins Sozialsystem geleistet habe. Dies seien 54 Monate in den vergangenen fünf Jahren oder 240 Beitragsmonate insgesamt. Ausgenommen sind hier ältere Menschen (vor 1959 geboren) und Personen mit dauerhafter Einschränkung.

Zusammenfassung
  • Im September 2025 bezogen 16.079 Haushalte in der Steiermark Wohnunterstützung, wobei 81 Prozent österreichische Staatsbürger und 74 Prozent Einpersonenhaushalte sind; das Budget für 2025 liegt bei 36 Millionen Euro.
  • Zur Missbrauchsvermeidung wird die Meldefrist bei Einkommensänderungen von vier auf zwei Wochen verkürzt, die bestehenden Höchstsätze bleiben jedoch unangetastet und Einsparungen von 1,5 bis 2 Millionen Euro werden erwartet.