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Stadt-RH empfiehlt Optimierung bei Grundversorgung in Wien

08. Jan. 2026 · Lesedauer 4 min

Der Wiener Stadtrechnungshof hat die Grundversorgung von Flüchtlingen in der Bundeshauptstadt unter die Lupe genommen und Optimierungspotenzial ausgemacht. Etwa empfiehlt das Kontrollorgan, die Antrags- und Genehmigungsprozesse, die Hilfsbedürftigkeitsprüfung, die Kontrolle von AMS-Meldungen oder die Dokumentation von Auslandsaufenthalten zu verbessern. Zudem legt der RH einen Ausbau des Datenaustauschs mit den "relevanten Stakeholdern" nahe.

Die Prüfung wurde im zweiten Halbjahr 2024 und im ersten Halbjahr 2025 durchgeführt. Der Betrachtungszeitraum umfasste grundsätzlich die Jahre 2021 bis 2023. Daten des Jahres 2024 wurden insoweit berücksichtigt, falls sie zum Zeitpunkt der Einschau des Rechnungshofes bereits zur Verfügung standen.

Die Zahl der Leistungsbeziehenden in Wien stieg von rund 10.800 im Jahr 2021 auf etwa 31.000 Ende 2024, was vor allem auf die Folgen des Ukraine-Krieges zurückzuführen war, wie es heißt. Auch die Grundversorgungsquote habe sich erhöht. Ende des Jahres 2024 lag die Grundversorgungsquote in Wien bei rund 209 Prozent. Im gesamten Betrachtungszeitraum habe das Land Wien als einziges Bundesland durchgängig mehr Personen in der Grundversorgung betreut, als in der Quotenregelung vorgesehen war. Hauptverantwortlich dafür waren die aus der Ukraine Vertriebenen sowie die subsidiär Schutzberechtigten. Am Ende des Jahres 2024 lag der Anteil der aus der Ukraine Stammenden bei über 80 Prozent der in der Grundversorgung Wien betreuten Personen. Im Bereich der Unterbringung habe sich zudem ein "deutlicher Trend" zur privaten Wohnform gezeigt. 2024 wohnten laut Stadtrechnungshof 83 Prozent der Grundversorgungsbeziehenden privat.

Der Stadt-RH Wien sieht Optimierungspotenziale bei der Bearbeitung der Förderanträge und Genehmigungen durch das Beratungszentrum und die Servicestelle insbesondere im Bereich der privat wohnenden Personen, weshalb er eine Evaluierung des Ablaufprozesses zur Erlangung von Grundversorgungsleistungen empfiehlt. Was die Prüfung der Hilfsbedürftigkeit anbelangt, sollte bei Neuanträgen sowie stichprobenartig bei Folgekontakten die Vorlage von Kontonachweisen eingefordert werden, so die Empfehlung. Auch sollten die technischen Voraussetzungen für eine automatisierte Adressabfrage im Melderegister geschaffen werden. Verbesserungspotenzial ortete der Stadt-RH auch bei der Vorlage der Arbeitssuchendmeldungen von Personen mit freiem Arbeitsmarktzugang und deren Überprüfung. Diesbezüglich regte er eine entsprechende Dokumentation und eine verstärkte Kontrolle durch den Fonds Soziales Wien (FSW) an.

Weitere Empfehlungen bezogen sich auf die Auslandsaufenthalte grundversorgter Personen, mit dem Ziel, bestehende Rückstände zügiger zu bearbeiten sowie die statistische Erfassung und Auswertbarkeit zu ermöglichen. Das Angebot der Stadt Wien zu freiwilligen Deutschkursen im Rahmen von "Integration ab Tag eins" habe erhebliche Kosten verursacht. Der Stadtrechnungshof empfahl Maßnahmen zur Reduktion von Kursabbrüchen sowie eine Evaluierung des internen Kontrollsystems des FSW zur Sicherstellung, dass die Kurse ausschließlich den vorgesehenen Zielgruppen offenstehen.

Kritik von Oppositionsparteien

Die ÖVP sieht in dem Bericht des Stadtrechnungshofes ein "Versagen der SPÖ-NEOS-Stadtregierung bei der Grundversorgung" bestätigt. Der Prüfbericht offenbare massive Kontrolllücken, explodierende Kosten und fehlende Zielsteuerung, kritisierte Integrationssprecherin Caroline Hungerländer: "Dieser Bericht zeigt ein System ohne ausreichende Kontrolle, ohne klare Verantwortung und ohne wirksame Integrationsstrategie. Jetzt braucht es keine Relativierungen mehr." Die rot-pinke Stadtregierung müsse nun die Empfehlungen des Stadtrechnungshofs "vollständig und unverzüglich" umsetzen.

Ähnlich auch die Freiheitlichen: Für den Wiener FPÖ-Chef Dominik Nepp belegt der Bericht, dass "das rot-pinke Rathaus ein System geschaffen hat, das mittlerweile rund eine Milliarde Euro pro Jahr an Mindestsicherung für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte verschlingt". Wien übererfülle als einziges Bundesland seine Aufnahmequote massiv. Gleichzeitig macht Nepp ein "Behördenversagen bei der Kontrolle von Steuergeld" aus. Denn dem Stadtrechnungshof zufolge verzichte der FSW bei Neuanträgen konsequent auf die Vorlage von Kontonachweisen, wodurch eine echte Prüfung der Hilfsbedürftigkeit gar nicht stattfinden könne. Zudem gebe es keine automatisierte Adressabfrage im Melderegister und keine effektive Kontrolle, ob arbeitsfähige Migranten überhaupt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, so Nepp.

Für die Grünen wiederum zeigt der Bericht, dass die zuständigen Stellen unter außergewöhnlich hohem Druck gearbeitet hätten. Die Stadt Wien sei angesichts stark steigender Fallzahlen nach Putins Angriffskrieg gegen die Ukraine handlungsfähig geblieben und habe die Grundversorgung grundsätzlich sichergestellt, erklärte Kontrollsprecher David Ellensohn. Dennoch weise der Bericht auf Optimierungspotenziale bei Verfahren, IT-Systemen und der finanziellen Steuerung hin. "Transparenz, Kontrolle und Verbesserungsvorschläge sind unverzichtbar - auch in sensiblen Bereichen wie der Versorgung von Schutzsuchenden", so Ellensohn.

Zusammenfassung
  • Der Wiener Stadtrechnungshof empfiehlt Verbesserungen bei Antragsprozessen, Hilfsbedürftigkeitsprüfung und Kontrolle von AMS-Meldungen in der Grundversorgung von Flüchtlingen.
  • Die Zahl der Grundversorgungsbeziehenden in Wien stieg von rund 10.800 im Jahr 2021 auf etwa 31.000 Ende 2024, wobei über 80 Prozent aus der Ukraine stammen und 83 Prozent privat wohnen.
  • Oppositionsparteien kritisieren Kontrolllücken und hohe Kosten, während die Grünen auf den Ausnahmezustand durch den Ukraine-Krieg und Optimierungsbedarf bei Verfahren und IT-Systemen hinweisen.