APA/HANS PUNZ

Staatsanwälte-Vereinigung lehnt "Razzia-Verbot" bei Behörden ab

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Nach Beratungen mit Justizministerin Alma Zadic (Grüne) lehnt die Staatsanwälte-Vereinigung die von der Regierung vorgeschlagene Novelle der Strafprozessordnung ab und warnt vor einer "Zwei-Klassen-Justiz".

Ein von der ÖVP vorgelegter Entwurf für eine Reform der Strafprozessordnung (StPO) sorgte vor kurzem für Kritik. Die Gesetzesnovelle sah nämlich vor, Korruptionsermittlern Hausdurchsuchungen bei Behörden zu verbieten. Sicherstellung von Beweisen könnte dieser Novelle zufolge nur mehr über ein Ansuchen um Amtshilfe geschehen.

Im Rahmen eines Expertengesprächs mit Justizministerin Alma Zadic (Grüne) sprach sich die Staatsanwälte-Vereinigung (StAV) am Montag klar gegen die Novelle in ihrer jetzigen Form aus. "Der Entwurf der Bundesregierung ist aus unserer Sicht in der vorliegenden Form jedoch abzulehnen, weil er die Ermittlungskompetenzen der Staatsanwaltschaften zu sehr einengt und damit in vielen Fällen eine erfolgreiche Aufklärung von Straftaten erschweren oder gar unmöglich machen würde", heißt es in einer entsprechenden Aussendung.

StAV-Präsidentin warnt vor "Zwei-Klassen-Justiz"

Die Staatsanwaltschaften seien bereits jetzt dazu verpflichtet, die Verhältnismäßigkeit ihrer Ermittlungsmaßnahmen zu wahren und gegebenenfalls die Amtshilfe einer Behörde als gelinderes Mittel in Anspruch zu nehmen. "Es muss allerdings klargestellt sein, dass Beweismittel bei Bedarf auch mit Zwangsgewalt gesichert werden können", betont die StAV. 

"Keinesfalls darf es zu einer Zwei-Klassen-Justiz kommen. Im öffentlichen und privaten Bereich müssen Beweise im gleichen Umfang gesichert werden können.", betont die Präsidentin der StAV Cornelia Koller.

ribbon Zusammenfassung
  • Nach Beratungen mit Justizministerin Alma Zadic (Grüne) lehnt die Staatsanwälte-Vereinigung die von der Regierung vorgeschlagene Novelle der Strafprozessordnung ab und warnt vor einer "Zwei-Klassen-Justiz".
  • Ein von der ÖVP vorgelegter Entwurf für eine Reform der Strafprozessordnung (StPO) sorgte vor kurzem für Kritik. Die Gesetzesnovelle sah nämlich vor, Korruptionsermittlern Hausdurchsuchungen bei Behörden zu verbieten.
  • Sicherstellung von Beweisen könnte dieser Novelle zufolge nur mehr über ein Ansuchen um Amtshilfe geschehen.
  • Im Rahmen eines Expertengesprächs mit Justizministerin Alma Zadic (Grüne) sprach sich die Staatsanwälte-Vereinigung (StAV) am Montag klar gegen die Novelle in ihrer jetzigen Form aus.
  • Die Novelle würde "in vielen Fällen eine erfolgreiche Aufklärung von Straftaten erschweren oder gar unmöglich machen", heißt es in einer Aussendung.
  • "Keinesfalls darf es zu einer Zwei-Klassen-Justiz kommen. Im öffentlichen und privaten Bereich müssen Beweise im gleichen Umfang gesichert werden können.", betont die Präsidentin der StAV Cornelia Koller.