Staatsanwälte lehnen Amons Bundesstaatsanwalt-Vorschlag ab

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Die Staatsanwälte lehnen den Vorschlag von Volksanwalt Werner Amon (ÖVP), das Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwälten vom Justizministerium an einen vom Parlament bestellten Bundesstaatsanwalt zu übertragen, entschieden ab. Die Vereinigung der Staatsanwälte und die Gewerkschaftsvertretung der Richter und Staatsanwälte äußerten in einer gemeinsamen Stellungnahme "massive Bedenken".

Die Staatsanwälte lehnen den Vorschlag von Volksanwalt Werner Amon (ÖVP), das Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwälten vom Justizministerium an einen vom Parlament bestellten Bundesstaatsanwalt zu übertragen, entschieden ab. Die Vereinigung der Staatsanwälte und die Gewerkschaftsvertretung der Richter und Staatsanwälte äußerten in einer gemeinsamen Stellungnahme "massive Bedenken".

Man fordere seit langem eine von der Politik entflochtene, unabhängige staatsanwaltschaftliche Weisungsspitze, gegen die Forderung nach einem vom Parlament bestellten und diesem verantwortlichen Bundesstaatsanwalt habe man aber massive Bedenken, so die staatsanwaltschaftlichen Standesvertretungen. Insbesondere der Ruf, "alle Staatsanwaltschaften unter Kontrolle zu stellen, etwa über einen ständigen Unterausschuss des Parlaments", sei unverständlich und abzulehnen.

Der Vorschlag, die Staatsanwaltschaften als bundesverfassungsgesetzlich verankerte Organe der Gerichtsbarkeit durch das Parlament zu kontrollieren, "ist nicht nur unter dem Aspekt der Gewaltentrennung abzulehnen, sondern widerspricht auch dem - international verfolgten - Bestreben, Justiz und Politik auch in der Außenwahrnehmung glaubhaft zu trennen".

Die Anscheinsproblematik, die sich zwangsläufig daraus ergebe, dass ein Regierungsmitglied an der Spitze der staatsanwaltschaftlichen Weisungskette steht, schade der Justiz, aber auch der Politik. Ziel einer Reform des Weisungsrechtes müsse eine unabhängige Weisungsspitze sein. Diese sollte daher auch im Bestellungs- und Abberufungsvorgang von der Politik und damit dem Parlament entflochten sein.

Selbstverständlich solle die Tätigkeit der Staatsanwaltschaften einer Kontrolle unterworfen sein. Diese solle jedoch eine rechtliche und keine politische sein. "Der Vorschlag, die Staatsanwaltschaften durch einen ständigen parlamentarischen Unterausschuss kontrollieren zu wollen, widerspricht diesen Bestrebungen, diametral", so die Standesvertreter.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Staatsanwälte lehnen den Vorschlag von Volksanwalt Werner Amon (ÖVP), das Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwälten vom Justizministerium an einen vom Parlament bestellten Bundesstaatsanwalt zu übertragen, entschieden ab.
  • Die Vereinigung der Staatsanwälte und die Gewerkschaftsvertretung der Richter und Staatsanwälte äußerten in einer gemeinsamen Stellungnahme "massive Bedenken".

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