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Schutzmaßnahmen für Spitäler kommen

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Im Innenausschuss des Nationalrats ist am Donnerstag das Ende Dezember im Ministerrat eingebrachte Vorhaben von Schutzzonen rund um Gesundheitseinrichtungen abgesegnet worden. Zustimmung kam von Koalition und NEOS. Für die Behörde wird damit die Möglichkeit eröffnet, mittels Verordnung eine Schutzzone im Umkreis von maximal 150 Metern um die jeweiligen Schutzobjekte festzulegen. Die Polizei kann damit Menschen das Betreten untersagen bzw. Personen aus dieser Zone wegweisen.

"Wir werden alle notwendigen Maßnahmen ergreifen um jene zu schützen, die für uns da sind und die Gesundheitsversorgung gewährleisten. Hier wurden in den letzten Monaten von manchen in unserer Gesellschaft rote Linien überschritten", erklärte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) anlässlich des Beschlusses in einem Statement gegenüber der APA. "Die Möglichkeit zur Verordnung einer Schutzzone, um Krankenhäuser oder andere Gesundheitseinrichtungen zu schützen, ist dabei ein wichtiger Schritt."

Das Innenministerium verwies darauf, dass es im vergangenen Herbst vermehrt zu Vorfällen vor Krankenhäusern gekommen war. Corona-Maßnahmengegner hatten damals vor Krankenhäusern demonstriert, was zu Behinderungen bei Zugängen etwa zu Krankenanstalten führte. Teilweise kam es auch zu Bedrohungen von Mitarbeitern (in Braunau) und Schmieraktionen an Krankenhäusern (in Wien), erinnerte das Innenressort. Ebenso wurden Drohungen in sozialen Medien und Aufrufen zu Versammlungen registriert.

Durch eine Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes wird nun die Einrichtung einer Schutzzone um die kritische Infrastruktur des öffentlichen Gesundheitswesens ermöglicht. Die gesetzliche Regelung gilt vorerst befristet bis Ende 2022. Eine Verlängerung ist möglich. Der Beschluss im Plenum des Nationalrates soll kommende Woche erfolgen.

ribbon Zusammenfassung
  • Im Innenausschuss des Nationalrats ist am Donnerstag das Ende Dezember im Ministerrat eingebrachte Vorhaben von Schutzzonen rund um Gesundheitseinrichtungen abgesegnet worden.
  • Für die Behörde wird damit die Möglichkeit eröffnet, mittels Verordnung eine Schutzzone im Umkreis von maximal 150 Metern um die jeweiligen Schutzobjekte festzulegen.
  • Der Beschluss im Plenum des Nationalrates soll kommende Woche erfolgen.

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