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Schumann gegen Länder-Vorstoß zu Pflegefinanzierung

Heute, 11:09 · Lesedauer 2 min

Kritik am Vorstoß der Landessozialreferenten zur Ausweitung der Pflegefinanzierung übt Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ). Konkret hatten die Länder gefordert, eine Einbeziehung des 13. und 14. Pensionsbezugs der Pflegebedürftigen zu prüfen. Schon jetzt würden Menschen in Pflegeheimen nur 20 Prozent ihres Pensionseinkommens und den 13. und 14. Pensionsbezug behalten dürfen, so Schumann im Ö1-"Mittagsjournal". "Eine weitere Belastung halte ich nicht für richtig."

Derzeit müssen Menschen, die in Pflegeheimen wohnen, 80 Prozent ihrer Pension für die Unterbringung abgeben. Die restlichen 20 Prozent samt Sonderzahlungen können sie als "Taschengeld" behalten. "Ich halte es nicht für den richtigen Ansatz, bei Menschen, die in Pflegeheimen betreut werden und deren Pension ja jetzt schon zu 80 Prozent einbehalten wird, mit einer zusätzlichen Einbehaltung der 13. und 14. Pensionsauszahlung das verbleibende Geld weiter zu kürzen", so Schumann.

Bei der vorwöchigen Konferenz der Sozialreferentinnen und -referenten der Länder wurde einstimmig beschlossen, den Bund zu ersuchen, die langfristige Absicherung und Aufstockung des Pflegefonds über 2028 hinaus sicherzustellen und "eine wertneutrale Diskussion" über ergänzende Finanzierungsinstrumente anzustoßen. "Im Rahmen dieser Diskussion ist auch die Einbeziehung des 13. und 14. Pensionsbezugs als möglicher Beitrag zur Finanzierung der Langzeitpflege zu prüfen", heißt es in dem Antrag. Schumann verwies im "Mittagsjournal" darauf, dass im letzten Finanzausgleich die Dotierung des Pflegefonds auf 1,1 Mrd. Euro pro Jahr mehr als verdoppelt worden sei. Langfristiges Ziel müsse es sein, diesen Fonds abzusichern.

Zusammenfassung
  • Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) lehnt den Vorschlag der Landessozialreferenten ab, den 13. und 14. Pensionsbezug zur Pflegefinanzierung heranzuziehen, da dies eine zusätzliche Belastung für Pflegeheimbewohner:innen wäre.
  • Menschen in Pflegeheimen müssen aktuell 80 Prozent ihrer Pension für die Unterbringung abgeben und dürfen 20 Prozent sowie den 13. und 14. Bezug als Taschengeld behalten.
  • Der Pflegefonds wurde im letzten Finanzausgleich auf 1,1 Milliarden Euro pro Jahr mehr als verdoppelt, doch die Länder fordern eine langfristige Absicherung und Aufstockung über 2028 hinaus.