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Schulen und Unis: Welche Corona-Regeln nach den Ferien gelten

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Unabhängig von den Lockerungen in vielen Bereichen bleiben die Maskenregeln an Schulen und Unis vorerst weitgehend aufrecht.

Auch nach den Osterferien muss an den Schulen abseits vom Klassenzimmer bzw. Lernsälen ein Mund-Nasen-Schutz (bis zur Unterstufe) bzw. eine FFP2-Maske (Oberstufe, geimpfte/genesene Lehrer) getragen werden. Ungeimpfte und nicht genesene Lehrer brauchen überall eine FFP2-Maske. Auch an fast allen Unis bleibt nach Ostern die FFP2-Maskenpflicht bestehen.

Sowohl für den Schul- als auch für den Hochschulbereich gelten nicht die allgemeinen Regeln, sondern mit der Covid-19-Schulverordnung bzw. dem Covid-19-Hochschulgesetz eigene rechtliche Grundlagen. Für den Schulbereich erlässt der Bildungsminister die Corona-Vorgaben, im Hochschulbereich erledigt das die jeweilige Einrichtung selbst.

Maskenpflicht am Gang

Im Bildungsministerium will man für die Schule die aktuellen Masken-Regeln vorerst nicht ändern. Den Großteil der Zeit brauchen die Schülerinnen und Schüler die Masken nicht mehr - im Unterricht bzw. auch in der Pause im Klassenraum sind sie nicht mehr verpflichtend. Getragen werden müssen sie aber etwa am Gang oder im Speisesaal (außer beim Essen). Die kurz vor den Ferien erlassenen neuen Vorgaben gelten ohnehin erst ab 19. April. Sie sehen neben der unveränderten Maskenregelung unter anderem einen verpflichtenden PCR-Test pro Woche vor (bisher mindestens zwei). Antigentests gibt es nur mehr bei Bedarf, also vor allem nach positiven Fällen in der Klasse.

An den Unis ist es etwas unübersichtlicher, da jede Hochschule selbst ihre Corona-Vorgaben regelt. Hier enden die Osterferien meist erst am 24. April. An manchen Unis sind erst vor kurzem die G-Regeln gefallen, andere verzichten erst ab der kommenden Woche darauf, an manchen wurde die 3G-Pflicht sogar bis Ende April verlängert. Fast alle wollen aber zumindest vorerst die FFP2-Maskenpflicht beibehalten - vielfach im gesamten Gebäude, an manchen Einrichtungen nur im Hörsaal/Labor bzw. bei Prüfungen. Die Musikuni Graz hat die Vorgabe ausgegeben, dass die Maske in allen Räumen verpflichtend ist, sobald sich eine anwesende Person dies wünscht. Die Technische Universität (TU) Graz hat dagegen angekündigt, ab 25. April alle Corona-Beschränkungen inklusive Maskenpflicht zu streichen.

ribbon Zusammenfassung
  • Unabhängig von den Lockerungen in vielen Bereichen bleiben die Maskenregeln an Schulen und Unis vorerst weitgehend aufrecht.
  • Auch nach den Osterferien muss an den Schulen abseits vom Klassenzimmer bzw. Lernsälen ein Mund-Nasen-Schutz bzw. eine FFP2-Maske getragen werden.
  • Ungeimpfte und nicht genesene Lehrer brauchen überall eine FFP2-Maske.
  • Im Bildungsministerium will man für die Schule die aktuellen Masken-Regeln vorerst nicht ändern.

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