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Schützenhöfer will Karfreitag wieder auf Tagesordnung setzen

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Der steirische Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer meint, dass mit der Abschaffung des Karfreitags als Feiertag den Evangelischen und Altkatholiken "Unrecht getan" wurde.

Seit 2019 gilt der Karfreitag für Evangelische und Altkatholiken nicht mehr als gesetzlicher Feiertag. Wer trotzdem frei haben will, muss dazu einen Urlaubstag heranziehen, der jedoch als "persönlicher Feiertag" deklariert werden kann. Der steirische Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer will das Thema nun wieder auf die Agenda setzen.

"Ich bin tief überzeugt, dass der Karfreitag wieder auf die Tagesordnung kommen muss, denn da wurde den Evangelischen Unrecht getan", erklärte Schützenhöfer am Sonntagabend im Rahmen eines Empfangs für die Synoden der Evangelischen Kirchen in der Grazer Burg. Das Unrecht müsse man "an der Wurzel bekämpfen und das Pflänzchen Versöhnung gut hüten".

Antrag vom VfGH zurückgewiesen

Synodenpräsident Peter Krömer dankte Schützenhöfer für sein Engagement um den Karfreitag und betonte: "Uns Evangelischen tut nicht nur die Abschaffung des Feiertags weh, der für unsere Identität besondere Bedeutung hat, sondern auch die Art und Weise, wie rechtlich mit uns umgegangen wurde."

Einmal mehr kritisierte der Synodenpräsident, dass die Evangelische Kirche in den Verfahren nicht gehört und ihr selbst jegliches Recht abgesprochen wurde. Einen Antrag der Evangelischen Kirchen und der Altkatholischen Kirche beim Verfassungsgerichtshof (VfGH), sich mit der Materie zu befassen, hatte der VfGH im März 2020 zurückgewiesen. Die Begründung: Da es sich um arbeitsrechtliche Fragen handle, seien die Kirchen davon nicht unmittelbar betroffen.

ribbon Zusammenfassung
  • Der steirische Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer meint, dass mit der Abschaffung des Karfreitags als Feiertag den Evangelischen und Altkatholiken "Unrecht getan" wurde.
  • "Ich bin tief überzeugt, dass der Karfreitag wieder auf die Tagesordnung kommen muss, denn da wurde den Evangelischen Unrecht getan", erklärte Schützenhöfer am Sonntagabend.
  • Schützenhöfer will das Thema nun wieder auf die Agenda setzen.
  • Seit 2019 gilt der Karfreitag für Evangelische und Altkatholiken nicht mehr als gesetzlicher Feiertag.
  • Wer trotzdem frei haben will, muss dazu einen Urlaubstag heranziehen, der jedoch als "persönlicher Feiertag" deklariert werden kann.