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Schülernamen verlesen: Kein Verfahren gegen FPÖ-Tschürtz

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Gegen den burgenländischen FPÖ-Klubobmann Johann Tschürtz, der in einer Rede im Landtag im vergangenen November 21 migrantisch klingende Schülernamen aus einer Wiener Neustädter Volksschule vorgelesen hatte, wird kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Eisenstadt am Mittwoch auf APA-Anfrage mit. Die Grünen hatten Tschürtz wegen Verhetzung angezeigt.

Der Klubobmann hatte die 21 Namen in einer Rede zur Forderung nach einem Asylstopp vorgelesen und im Anschluss die Abschiebung straffälliger Asylwerber gefordert. Damit sorgte er nicht nur im Landtag für Diskussionen, sondern handelte sich auch eine Rüge von der Bundes-FPÖ ein. Einen Anfangsverdacht für eine Straftat sieht die Staatsanwaltschaft aber nicht: "Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wird abgesehen", hieß es.

Tschürtz selbst hatte sich später dafür entschuldigt. Er gab an, dass die Klassenliste öffentlich zugänglich gewesen sei und er sie im Schaukasten der Schule gesehen habe. Durch die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, keine Ermittlungen aufzunehmen, sieht sich der Klubobmann bestätigt. "Es gab in keinster Weise einen Gewaltaufruf, was ich im Landtag auch offiziell klargestellt habe", meinte er.

ribbon Zusammenfassung
  • FPÖ-Klubobmann Johann Tschürtz, der migrantisch klingende Schülernamen aus einer Wiener Neustädter Volksschule im Landtag vorlas, wird nicht strafrechtlich verfolgt.
  • Nach einer Anzeige der Grünen wegen Verhetzung entschied die Staatsanwaltschaft Eisenstadt, kein Ermittlungsverfahren gegen Tschürtz einzuleiten.
  • Tschürtz entschuldigte sich für sein Verhalten und betonte, die Klassenliste sei öffentlich einsehbar gewesen.