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Schmid-Anwalt Kralik zum Kronzeugen-Status: "Heikles Unterfangen"

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Thomas Kralik, der Anwalt von Thomas Schmid, würde in einem laufenden Verfahren vom Kronzeugen-Status eher abraten.

Es sei vor allem ein legistisches Problem, warum es laut Thomas Kralik, Rechtsanwalt mit Fokus auf Wirtschaftsstrafrecht, in einem laufenden Verfahren relativ selten zum Kronzeugen-Status rate: Man habe vor Aussage "nicht die Sicherheit", dass man die Kronzeugenregelung bekommt.

"Das heißt, der Kronzeuge muss in Vorleistung treten und nachher entscheidet dann die Staatsanwaltschaft: War das hilfreich, was das alles richtig und kann ich ihm den Kronzeugenstatus geben", erklärt Kralik. Er würde das Mandanten nur raten, wenn "überhaupt kein Verfahren anhängig ist". Im Rahmen eines schon laufenden Verfahrens "ist es ein sehr heikles Unterfangen", so der Rechtsanwalt.

Worum geht es?

In der sogenannten Inseratenaffäre wird ermittelt, ob Sebastian Kurz mittels geschönter Umfragen, die mit Scheinrechungen ans Finanzministerium bezahlt und im Gegenzug für Inseratenschaltungen in der Tageszeitung "Österreich" veröffentlicht wurden, zum ÖVP-Chef aufstieg und und in weiterer Folge Bundeskanzler wurde. Ermittelt wird auch gegen mehrere Personen aus seinem engsten Umfeld, darunter auch der ehemalige ÖBAG-Chef Thomas Schmid und die Meinungsforscherin Sabine Beinschab.

Beinschab wird Untreue und Bestechung vorgeworfen. Sie soll dem Finanzministerium in Absprache mit Schmid Scheinrechnungen für Studien ausgestellt haben, um die Umfragen abzurechnen. Hinweise darauf will die WKStA in Chatverläufen aus dem Handy von Thomas Schmid und weiteren Beschuldigten gefunden haben. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Kaltenbrunner: "Im Prinzip kann es keinen Kronzeugen geben"

PULS 24 Chefredakteur Stefan Kaltenbrunner spricht über den Kronzeugen-Status in Österreich.

Spekulation um Kronzeugen

Spätestens nach der kurzzeitigen Festnahme von Sabine Beinschab wird darüber spekuliert, ob einer der Beschuldigten vor der Staatsanwaltschaft auspackt und auf einen Status als Kronzeuge spekuliert. Die Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, Ilse-Maria Vrabl-Sanda, erteilte den Gerüchten am Mittwoch aber eine Absage: "Es gibt keinen Kronzeugen", sagte sie der APA. 

Justizministerin Alma Zadić (Grüne) will jedenfalls an der mit Jahresende auslaufenden Kronzeugen-Regelung in derzeitiger Form festhalten. Diese sei evaluiert worden - unter anderem mit Einbindung der WKStA. Im Justizausschuss des Nationalrats sagte sie am Dienstag, dass es aber noch Endabstimmungen mit der ÖVP gebe.

Pro und Contra: Korruption und Politik – Starker Widerspruch oder gelebte Praxis?

ribbon Zusammenfassung
  • Thomas Kralik, der Anwalt von Thomas Schmid, würde in einem laufenden Verfahren vom Kronzeugen-Status eher abraten.
  • Es sei vor allem ein legistisches Problem, warum Thomas Kralik, Rechtsanwalt mit Fokus auf Wirtschaftsstrafrecht, in einem laufenden Verfahren relativ selten zur Anwendung komme: Man habe vor Aussage "nicht die Sicherheit".
  • "Das heißt, der Kronzeuge muss in Vorleistung treten und nachher entscheidet dann die Staatsanwaltschaft: War das hilfreich, was das alles richtig und kann ich ihm den Kronzeugenstatus geben", erklärt Kralik.
  • Er würde das Mandanten nur raten, wenn "überhaupt kein Verfahren anhängig ist". Im Rahmen eines schon laufenden Verfahrens "ist es ein sehr heikles Unterfangen", so der Rechtsanwalt.
  • Spätestens nach der kurzzeitigen Festnahme von Sabine Beinschab wird darüber spekuliert, ob einer der Beschuldigten vor der Staatsanwaltschaft auspackt und auf einen Status als Kronzeuge spekuliert. 
  • Die Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, Ilse-Maria Vrabl-Sanda, erteilte den Gerüchten am Mittwoch aber eine Absage: "Es gibt keinen Kronzeugen", sagte sie der APA. 

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