Schlepper aus Haft entlassen: EU verklagt Ungarn
Im April 2023 habe Ungarn per Regierungsdekret die Umwandlung von Freiheitsstrafen wegen Menschenschmuggels in eine sogenannte Reintegrationshaft beschlossen. In der Folge seien verurteilte Schlepper von Migranten aus der Haft entlassen worden, selbst wenn sie nur eine geringe Dauer ihrer Strafe verbüßt hätten. Auflage sei gewesen, das ungarische Hoheitsgebiet innerhalb von 72 Stunden zu verlassen.
Die Kommission vertritt die Auffassung, dass dies einen Verstoß gegen EU-Recht darstellt. Sie hatte bereits 2023 wegen des Dekrets ein Verfahren gegen Budapest eröffnet. Nach Ansicht der Brüsseler Behörde hat es Ungarn seitdem nicht geschafft, die Bedenken auszuräumen. Am Ende sogenannter Vertragsverletzungsverfahren können hohe Geldstrafen verhängt werden.
Es wäre nicht die erste Geldstrafe gegen Ungarn. Der EuGH verhängte beispielsweise im Juni eine Strafe, weil Ungarn aus dessen Sicht gegen das EU-Asylrecht verstößt. Da Ungarn eine 200-Millionen-Euro-Strafe nicht bezahlt hat, will die Europäische Kommission das Geld von künftigen EU-Zahlungen an Budapest abziehen.
Zusammenfassung
- Die EU-Kommission verklagt Ungarn vor dem Europäischen Gerichtshof, weil das Land Schlepper frühzeitig aus der Haft entlassen hat.
- Im April 2023 wandelte Ungarn Freiheitsstrafen in Reintegrationshaft um, was die EU als Verstoß gegen ihre Pflichten sieht.
- Ungarn hat eine 200-Millionen-Euro-Strafe nicht bezahlt, und die EU plant, das Geld von künftigen Zahlungen abzuziehen.