Schärfere Regeln für das Betteln in der Steiermark
Konkret verboten wurde das Betteln "in aufdringlicher oder aggressiver Weise, wie durch Anfassen, Beschimpfen, unaufgefordertes Begleiten oder unerwünschtes Betreten". Städte und Kommunen erhalten durch die neue Regelung auch die Möglichkeit, per Verordnung an bestimmten öffentlichen Orten das Betteln zu verbieten, "wenn aufgrund der dort zu erwartenden Anzahl an bettelnden Personen und der örtlichen Verhältnisse zu befürchten ist, dass die Benützung des öffentlichen Orts durch andere Personen erschwert wird, oder durch solches Betteln sonst ein das örtliche Gemeinschaftsleben störender Missstand bereits besteht oder unmittelbar zu erwarten ist".
Eine Ausnahme von der Tierregelung gibt es übrigens für Assistenzhunde. Verwaltungsübertretungen können künftig mit bis zu 5.000 Euro bestraft werden. In der Steiermark war bisher die organisierte Bettelei nicht dezidiert verboten.
In der steirischen Landeshauptstadt Graz dürfte das sektorale Bettelverbot vorerst wohl nicht zur Anwendung kommen: Von der Grazer Stadtkoalition aus KPÖ, Grünen und SPÖ hat KPÖ-Bürgermeisterin Elke Kahr bereits im Juni klargestellt: "Wir brauchen keine sektoralen Bettelverbote. Denn in Linz sieht man, dass das nichts bringt, außer eine Verlagerung mit neuen Problemen." Landeshauptmann Mario Kunasek (FPÖ), der die Novelle des Bettelgesetzes vorangetrieben hatte, zeigte sich im APA-Sommergespräch "einigermaßen verwundert", dass Graz kein sektorales Bettelverbot erlassen möchte: "Also wäre ich Bürgermeister der Stadt Graz, hätte ich dieses Instrument jetzt auch in die Hand genommen." Der Ball liege aber natürlich bei der Stadtregierung.
Zusammenfassung
- Ab 1. September gilt in der Steiermark ein verschärftes Bettelgesetz, das unter anderem das Mitnehmen von Kindern und Tieren (mit Ausnahme von Assistenzhunden) sowie organisiertes Betteln verbietet.
- Gemeinden erhalten die Möglichkeit, das Betteln an bestimmten öffentlichen Orten per Verordnung zu untersagen, wenn dadurch das Gemeinschaftsleben gestört werden könnte.
- Verstöße gegen das neue Gesetz können mit bis zu 5.000 Euro geahndet werden; in Graz wird es jedoch vorerst kein sektorales Bettelverbot geben, wie Bürgermeisterin Elke Kahr betont.