Sarkozy muss Haft am 21. Oktober in Paris antreten
Sarkozy war im Prozess um angebliche Wahlkampfgelder aus Libyen Ende September schuldig gesprochen worden, Teil einer kriminellen Vereinigung gewesen zu sein. Das Gericht ordnete eine vorläufige Vollstreckung des Urteils an. Dies bedeutet, dass Sarkozy die Haft antreten muss, obwohl er in Berufung gegangen ist. Er hatte die Vorwürfe stets vehement bestritten.
Allerdings kann Sarkozy aufgrund seines Alters unmittelbar nach Haftantritt eine Freilassung unter Auflagen beantragen, um seine Strafe außerhalb des Gefängnisses zu verbüßen. Eine entsprechende Regelung greift in Frankreich für Häftlinge ab 70 Jahren.
Für den Ex-Präsidenten geht es in das Gefängnis La Santé, die als einzige im Pariser Stadtgebiet im 14. Arrondissement liegt. Dort gibt es einen Bereich für Häftlinge, die besonders geschützt werden müssen, etwa weil es sich um Prominente handelt.
In der Libyen-Affäre geht es um den Vorwurf, dass für Sarkozys Präsidentschaftswahlkampf 2007 illegal Geld von der Führung des damaligen libyschen Machthabers Muammar Gaddafi geflossen sein soll. Zwar sah das Pariser Strafgericht dafür keine Belege. Es ging in seiner Urteilsbegründung aber davon aus, dass der Konservative und enge Vertraute auf jeden Fall versucht habe, sich Gelder des libyschen Machthabers zu verschaffen.
Zusammenfassung
- Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy muss am 21. Oktober im Pariser Gefängnis La Santé eine fünfjährige Haftstrafe antreten, nachdem er in der Libyen-Affäre schuldig gesprochen wurde.
- Das Urteil wird trotz Berufung vorläufig vollstreckt, doch Sarkozy kann aufgrund seines Alters von 70 Jahren unmittelbar nach Haftantritt eine Freilassung unter Auflagen beantragen.
- Kern des Prozesses ist der Vorwurf, Sarkozy habe für den Wahlkampf 2007 versucht, illegale Gelder vom libyschen Machthaber Gaddafi zu erhalten, wofür das Gericht jedoch keine direkten Belege fand.