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Rotes Kreuz fürchtet Verschlechterung im Krisenfall

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Das Rote Kreuz (ÖRK) befürchtet durch das geplante Krisensicherheitsgesetz "eine Verschlechterung gegenüber der bestehenden Struktur des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements (SKKM)". Problematisch sei etwa die nur anlassbezogene Einbindung der Einsatzorganisationen in die neuen Strukturen, hieß es in einer Aussendung. "Dies bedeutet, dass wir aus der wichtigen Einsatzvorbereitung ausgeschlossen sind und erst im Falle einer Krise in die Lage finden."

Wie bereits schon die Länder selbst kritisiert auch das Rote Kreuz die Einschränkung der Beteiligung der Bundesländer ausschließlich auf Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung. Dadurch würden die Koordinationsstrukturen des Krisensicherheitsgesetzes keine Anwendung im Fall von Katastrophen, die im Wirkungsbereich der Länder liegen, finden, meinte ÖRK-Präsident Gerald Schöpfer.

Auf zersplitterte Kompetenzen und Doppelgleisigkeiten weist auch der Rechnungshof (RH) in seiner Stellungnahme hin. Durch den Entwurf zum Krisensicherheitsgesetz solle keine Kompetenzverschiebung bewirkt und die Ressortzuständigkeiten unberührt gelassen werden. Gerade der Bereich der Katastrophen- bzw. Krisenprävention und -bewältigung sei aber von einer Zersplitterung der Zuständigkeiten geprägt. Am Beispiel des Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetzes (NISG) regt der RH daher an, konkrete Überlegungen zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten "vor Beschluss des B-KSG abzuschließen und nicht - z.B. lediglich aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten - auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben".

Bedenken hat auch das Justizministerium - nämlich etwa bei der Frage, in welchen Fällen Verknüpfungsanfragen von Meldedaten ermöglicht werden sollen. Dort sieht man etwa die im Entwurf vorgenommene Definition, wann denn überhaupt eine "Krise" vorliegt, kritisch - auch wenn man einräumt, dass eine exakte Festlegung schwierig ist. So würden etwa in den Erläuterungen konkretere Ausführungen zu Gefahren außergewöhnlichen Ausmaßes "für die öffentliche Ordnung und Sicherheit im Inneren" sowie "für die nationale Sicherheit" gemacht. Die Fälle der "Gefahr außergewöhnlichen Ausmaßes für (...) die Umwelt oder für das wirtschaftliche Wohl" würden dagegen nicht näher beschrieben.

Auch inwieweit "massive Migrationsbewegungen", wie in den Erläuterungen genannt, unter einen der eine "Krise" auslösenden Fälle fallen und ab welchem Schwellenwert, gehe nicht hervor. Ganz allgemein sieht das Justizressort auch die Vorgaben, wie eine Krise überhaupt festgestellt oder kundgemacht werden soll, für den Fall eines Blackouts als nicht praxisgeeignet an. "In diesem Zusammenhang stellt sich insbesondere die Frage, wie in einem solchen Fall eine Beschlussfassung der Bundesregierung sowie die Kommunikation im Rahmen der Einvernehmensherstellung inklusive deren Behandlung im Hauptausschuss bewerkstelligt werden soll." Auch eine Kundmachung über Radio, Fernsehen oder Internet werde im Blackoutfall die Menschen nur schwer erreichen, so das Justizressort.

Die Begutachtungsfrist für das Krisensicherheitsgesetz endet am heutigen Donnerstag. Zuletzt hatten die Bundesländer in ihren Stellungnahmen ihre mangelnde Einbindung kritisiert, in Tausenden Einzel-Stellungnahmen befürchteten Privatpersonen eine Einschränkung ihrer Grundrechte. Für einen Beschluss braucht es eine Zwei-Drittel-Mehrheit, also neben den Stimmen der Regierungsparteien auch jene von SPÖ oder FPÖ. Diese signalisierten aber bereits Ablehnung, falls es nicht noch zu umfassenden Änderungen kommt.

Herzstück der Neuaufstellung ist die Einrichtung eines Bundeslagezentrums im Innenministerium. Mit rechtlichen Klarstellungen soll außerdem die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure auf Bundesebene verbessert werden. So wird erstmals eine einheitliche Definition des Krisenfalls und der damit verbundenen Gremien und Prozesse festgelegt. Zudem soll ein Regierungsberater samt Beratungsgremium zur strategischen Beratung der Bundesregierung im Bundeskanzleramt eingerichtet werden.

ribbon Zusammenfassung
  • Das Rote Kreuz (ÖRK) befürchtet durch das geplante Krisensicherheitsgesetz "eine Verschlechterung gegenüber der bestehenden Struktur des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements (SKKM)".
  • "Dies bedeutet, dass wir aus der wichtigen Einsatzvorbereitung ausgeschlossen sind und erst im Falle einer Krise in die Lage finden."
  • Auf zersplitterte Kompetenzen und Doppelgleisigkeiten weist auch der Rechnungshof (RH) in seiner Stellungnahme hin.

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