Regierungs-Fonds gegen Armut ohne Mittel aus Budget
"Für den Fonds zur Armutsbekämpfung und Sozialen Innovation sollen keine über den Verwaltungsaufwand hinausgehenden Bundesmittel zum Einsatz kommen", heißt es in der wirkungsorientierten Folgenabschätzung zum Gesetz. Der gemeinnützige Fonds soll zur Verbesserung der Lebensbedingungen von armuts- und ausgrenzungsgefährdeten Menschen beitragen, auch sollen dadurch sozial innovative Instrumente zur Vermeidung von Armut erprobt werden.
Ein Topf für spezielle Projekte sei sinnvoll, sagte Koza zum "Standard", aber: "So, wie das derzeit im Gesetz steht, handelt es sich um einen Fake-Fonds." Armutsbekämpfung dürfe nicht vom privaten guten Willen abhängen. Im von Korinna Schumann (SPÖ) geführten Sozialministerium erläuterte man gegenüber der APA, dass die Mittel durch Zuwendungen und Schenkungen sowie durch Zinsen auf das im Fonds angehäufte Vermögen zustande kommen sollen.
Zusammenfassung
- Die Regierung hat einen Fonds zur Armutsbekämpfung beschlossen, stellt dafür aber laut Budgetbegleitgesetz keine eigenen Bundesmittel bereit.
- Die Finanzierung des Fonds soll ausschließlich über Schenkungen, Erbschaften und Zinserträge erfolgen, wie das Sozialministerium bestätigt.
- Kritik kommt von den Grünen, die den Fonds als "Fake-Fonds" bezeichnen und bezweifeln, dass viele Menschen für einen unklaren Zweck spenden werden.