Regierung: Stopp von Gasheizungen, Energiekosten-Hilfe für Unternehmen

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Die Bundesregierung hat am Mittwoch im Ministerrat das klimapolitisch wichtige Erneuerbaren-Wärme-Gesetz (EWG) und den Energiekostenzuschuss für Unternehmen beschlossen. Die Voranmeldung startet am 7. November.

Dieses sieht den Ausstieg aus Gasheizungen bis 2040 und aus Ölheizungen bis 2035 vor. Die große Hürde für dieses mächtige Gesetz kommt aber erst im Parlament, es braucht nämlich eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Die Grünen hoffen auf die Stimmen der SPÖ. Die Wiener SPÖ braucht nämlich das Gesetz, denn in der Hauptstadt befinden sich die meisten Gasheizungen.

Ab 2023 keine Gasheizungen im Neubau

Das Erneuerbaren-Wärme-Gesetz regelt den stufenweise Umstieg von fossile Heizungen auf erneuerbare Alternativen. Aus Sicht der Grünen ist es ein zentrales Gesetz für den Klimaschutz. Es sieht vor, dass ab 2023 keine Gasheizungen mehr in neuen Gebäuden eingebaut werden dürfen. Für bereits genehmigte, fertig geplante und in Errichtung befindliche Gebäude gibt es Ausnahmen. Ab 2023 dürfen kaputte Öl- und Kohleheizungen nur mehr durch erneuerbare Heizsysteme ersetzt werden. Im Neubau sind Öl- und Kohleheizungen bereits seit 2020 verboten.

Aus von Gasheizungen bis 2040

Ab 2025 beginnt der verbindliche Tausch von besonders alten Kohle- und Ölheizungen. Das betrifft alle Öl-Heizungen, die älter als Baujahr 1980 sind. Ab 2035 sollen dann alle klimaschädlichen Öl-Heizungen getauscht werden und bis 2040 erfolgt die Umstellung aller Heizungen in Österreich auf Erneuerbare Energien. Bis 2040 müssen alle Gasheizungen ersetzt oder mit erneuerbarem Gas betrieben werden. Bei dezentralen Anlagen (Gasetagenheizungen in Wohnungen) in Gebieten mit ausgebauter Fernwärme soll bis spätestens 2040 umgestellt werden. Eigentümern der einzelnen Nutzungseinheiten (Wohnungen) soll der Anschluss an ein klimafreundliches zentrales Wärmeversorgungssystem ermöglicht werden.

Bis zu 9.500 Euro für Umstieg

Begleitet wird der Umstieg auf erneuerbare Heizungssystem von einem Förderprogramm. Bis 2026 stehen insgesamt rund zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Private Haushalte bekommen beim Tausch eines alten Ölkessels 7.500 Euro Bundesförderung. Für den Umstieg von einer Gasheizung gibt es 9.500 Euro. Auch für die Renovierung von Gebäuden stehen Förderungen bereit. Für den mehrgeschoßigen Wohnbau gibt es spezielle Förderschienen. Für Menschen mit geringem Einkommen werden durch die Förderung "Sauber Heizen für alle" bis zu 100 Prozent der neuen Heizung gefördert.

Grüne konnten Ausnahme für Biogas nicht herausverhandeln

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) bezeichnete das Gesetz als wichtigen Schritt, um die "schmerzhafte Abhängigkeit von russischem Gas" zu beenden. Ein Viertel des Gases werde von den Haushalten verbraucht, dieses wolle man mit dem Ausstieg aus fossilen Energien einsparen. "Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat uns brutal vor Augen geführt, wie angreifbar unsere Energieversorgung ist. Die Antwort darauf kann nur lauten: Raus aus russischem Gas. Mit dem Erneuerbaren-Wärme-Gesetz machen wir einen weiteren großen Schritt auf diesem Weg", so Gewessler. "Jede alte Öl- und Gasheizung, die wir tauschen, macht uns unabhängig von Russland und schützt unser Klima. Mit dem EWG haben wir heute den Fahrplan für dieses Großprojekt beschlossen."

Das Vorhaben der Grünen, die im Gesetz vorgesehene Ausnahme für Biogas heraus zu verhandeln, ist nicht gelungen. Im Gesetz heißt es, dass bis 2040 alle Gasheizungen in Österreich durch ein modernes, erneuerbares Heizsystem ersetzt oder mit erneuerbarem Gas betrieben werden müssen. Unter erneuerbarem Gas, auch Grünes Gas genannt, versteht man unter anderem aufbereitetes Biogas, das aus landwirtschaftlichen Abfällen gewonnen wird, zum anderen aber auch Methan, das aus mit Wind, Sonne oder Wasser erzeugtem Wasserstoff produziert wird.

Grünen-Klimasprecher Lukas Hammer spricht in diesem Zusammenhang immer wieder von einem "Märchen" vom Biogas, das die ÖVP-dominierte Wirtschaftskammer erzählen würde. 2021 seien 0,13 Terawattstunden (TWh) Biogas produziert, das sei ein Bruchteil der 90 TWh Gas, die jährlich in Österreich verbrannt werden. Selbst wenn Österreich das komplette Biogas-Potenzial ausschöpfe, sei es absurd zu glauben, man könne damit eine Million Gasheizungen, davon über 400.000 Thermen in Wien, versorgen. Die Gasbranche selbst schätzt, dass 2040 bis zu einem Drittel der 90 TWh Gas erneuerbar erzeugt werden kann. Hammer sagt, dieses Gas werde in den Teilen der Industrie gebraucht, wo es keine Alternativen zu Gas gibt.

Für Hammer ist das Gesetz trotzdem "historisch", wie er heute sagte. "Das EWG ist eines der größten Gesetzespakete für die Energiewende." Mit diesem Gesetz werde nicht nur die Ursache für die explodierenden Heizkosten bekämpft, sondern auch die Abhängigkeit von russischem Gas und saudischem Öl. "Gleichzeitig setzen wir den dringend notwendigen Schritt in Richtung klimaneutrales Österreich."

Greenpeace und Global 2000 begrüßen Gesetz

Die Umweltschutzorganisationen Greenpeace und Global 2000 begrüßten das Gesetz, kritisierten aber die Hintertür für Gasheizungen. Greenpeace begrüße den Ausstieg aus Kohle- und Ölheizungen, es sei jedoch fatal, "dass der Ausstieg aus Gasthermen durch die widersinnige Scheinlösung grünes Gas weiterhin verzögert wird". "Die verbindliche und eindeutige Abschaffung von Gas in der Raumwärme ist dringend nötig. Sogenanntes grünes Gas ist begrenzt verfügbar und wird in Zukunft für industrielle Anwendungen notwendig sein", sagte Jasmin Duregger, Klima- und Energieexpertin bei Greenpeace.

Ähnlich äußerte sich auch Global 2000. "Positiv sind klare Bestimmungen zum Ausstieg aus Ölheizungen, unverständlich hingegen, warum eine ähnliche Klarheit beim Ausstieg aus Gasheizungen nicht vorgesehen ist. Angesichts von Klimakrise, Krieg in der Ukraine und Energiekrise ist das eine verpasste Chance. Im parlamentarischen Prozess gilt es nun klare Regelungen auch für Gasheizungen zu definieren und dieses Versäumnis nachzuholen," so Johannes Wahlmüller, Klima- und Energiesprecher von GLOBAL 2000.

GBV sieht "dringenden Nachbesserungsbedarf"

Mit dem Beschluss im Ministerrat wird die Regierungsvorlage nun an das Parlament übermittelt. Für den Beschluss des Erneuerbaren-Wärme-Gesetzes ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Dazu werden die Regierungsparteien nun Gespräche mit den Oppositionsparteien führen. Das Erneuerbaren-Wärme-Gesetz bildet auch die Beschlüsse der Bundesländer zur Wärmestrategie ab. Die zentralen Eckpunkte wurden von Bundesregierung und Bundesländern gemeinsam erarbeitet und gemeinsam beschlossen.

Auf wenig Anklang stieß der Beschluss am Mittwoch bei der Opposition. "Undurchdacht" nannte FPÖ-Bautensprecher Philipp Schrangl das Vorhaben. Er forderte weitergehende Unterstützung beim gemeinnützigen Wohnbau, um die Zielsetzung des leistbaren Wohnens nicht zu konterkarieren. "Diese schwarz-grüne Regierung schafft es einfach wieder nicht, die Probleme der Menschen zu erkennen, zu lösen und die Herausforderungen der Zukunft zu meistern", so Schrangl.

Für die SPÖ ist das Erneuerbare-Wärme-Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung, kommt aber viel zu spät. Dass es genau heute präsentiert wurde, sieht der rote Energiesprecher Alois Schroll als "einigermaßen verdächtig" und ein Ablenkungsmanöver von der heutigen Nationalratssondersitzung inklusive Neuwahlantrag und der morgigen Befragung von Thomas Schmid im Untersuchungsausschuss. Inhaltlich wolle man das Vorhaben vor allem auf dessen Sozialverträglichkeit genau prüfen.

Der Verband der gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBV) sieht "dringenden Nachbesserungsbedarf" beim Erneuerbaren-Wärme-Gesetz. Es brauche Förderungen und rechtliche "Begleitmaßnahmen", um die thermischen Sanierungsmaßnahmen überhaupt zu ermöglichen, schreiben Obmann Klaus Baringer und sein Vize Herwig Pernsteiner in einer Aussendung. Unter anderem müssten Fristen verlängert werden, auch die oft nötige Einstimmigkeit sei ein Problem. Insbesondere bei alten Häusern würden sich "sehr große finanzielle Probleme" ergeben. Der GBV hält auch die Zentralisierungsverpflichtung für "wenig zielführend", der Ausstieg aus fossilen Energieträgern solle technologieoffen erfolgen.

Um Energiekostenzuschuss kann angesucht werden

Ab kommendem Montag, 7. November, können sich Unternehmen im aws Fördermanager für den Energiekostenzuschuss voranmelden. Diese Voranmeldung erfordere nur wenige Stammdaten und ist für die Antragsstellung verpflichtend, verkündete Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) im Anschluss an den Ministerrat am Mittwoch. Je nach Förderstufe soll der Energiekostenzuschuss Unternehmen mit 2.000 Euro bis 50 Mio. Euro unterstützen. Insgesamt stehen 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung.

Die Förderrichtlinien liegen derzeit bei EU-Kommission zur sogenannten Notifikation. Diese Genehmigung durch die EU-Kommission ist bei Unternehmensbeihilfen verpflichtend und wird in den nächsten Tagen erwartet. 

Möglich ist die Anmeldung bis 21. November 2022. Unternehmen erhalten in der Folge eine Absendebestätigung und Informationen über einen Zeitraum für die formale Antragseinreichung. Das soll voraussichtlich ab 22. November möglich sein. Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden. Der Förderzeitraum reicht von 1. Februar 2022 bis 30. September 2022. Die Förderung orientiere sich am EU-Krisenrahmen.

Strompreiskosten-Ausgleichgesetz 

Die Bundesregierung hat im Ministerrat zudem das Strompreiskosten-Ausgleichgesetz beschlossen. Es umfasst eine Förderung, durch die Unternehmen, die besonders hohe Zertifikatspreise zu zahlen haben, um bis zu 75 Prozent der indirekten CO2-Kosten des Jahres 2022 entlastet werden sollen. Um eine Förderung ansuchen können Unternehmen, die Produkte wie zum Beispiel Lederbekleidung, Holz, Papier, Stahl oder Chemikalien herstellen.

Anträge können für den Anteil des Jahresstromverbrauchs gestellt werden, der über 1 GWh liegt. Die Frist für ein Ansuchen startet am 1. Jänner und endet am 30. Juni 2023. Mit der Abwicklung der Förderung wird die Austria Wirtschaftsservice GmbH betraut. Unternehmen die um Förderung ansuchen, sind verpflichtet, ein eigenständiges "Energieaudit" zur Energieeffizienz oder im Rahmen eines zertifizierten Energiemanagement- oder Umweltmanagementsystems wie dem EU-Systems für Umweltbetriebsprüfung durchzuführen und innerhalb eines "angemessenen Zeitraums" umzusetzen.

Die Wirtschaftskammer wertet das beschlossene Gesetz als "Zwischenschritt" in der Energiefrage und positiv für große, stromintensive Betriebe. Der beihilferechtliche Rahmen sei von der Europäischen Kommission bereits im Jahr 2013 geschaffen worden und laufe bis 2030. Es sei daher gut, dass Österreich, wie der Großteil der anderen EU-Länder, diesen nun nutze. WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf kritisiert jedoch, dass die Kompensation nur für ein Jahr vorgesehen sei: "Es ist enttäuschend, dass Österreich nicht wie Deutschland ebenso handelt und die volle Laufzeit nützt, denn gerade in Zeiten hoher Energiepreise ist eine langfristige Perspektive notwendig."

ribbon Zusammenfassung
  • Die Bundesregierung hat am Mittwoch im Ministerrat das klimapolitisch wichtige Erneuerbaren-Wärme-Gesetz (EWG) und den Energiekostenzuschuss für Unternehmen beschlossen.
  • Ab kommendem Montag, 7. November, können sich Unternehmen im aws Fördermanager für den Energiekostenzuschuss voranmelden.
  • Die Bundesregierung hat im Ministerrat zudem das Strompreiskosten-Ausgleichgesetz beschlossen.