NEOS zieren sich noch
Regierungsentwurf: So soll Messenger-Überwachung ablaufen
Wiederholt hatte die Regierung auf eine Messenger-Überwachung gedrängt. Am Dienstag einigte man sich darauf, auf Messengerdienste bzw. Chats dann zugreifen zu können, wo "diese auf terroristische und verfassungsgefährdende Aktivitäten hindeuten".
Dazu gehöre etwa die Vorbereitung von terroristischen Anschlägen oder die Bildung von terroristischen Gruppierungen aber auch Spionage gegen die Republik Österreich.
Dabei würden vor allem jene Fälle in Frage kommen, in denen Personen bereits als Gefährder unter Überwachung stehen und über Messengerdienste kommunizieren.
"Die Bevölkerung ist davon nicht betroffen", betonte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP). Jeder einzelne Anwendungsfall müsse richterlich angeordnet werden. Zudem würde er durch einen Rechtsschutzbeauftragen kontrolliert.
Nur 35 Fälle pro Jahr
Auch dürfe die Messenger-Überwachung in nicht mehr als 35 Fällen pro Kalenderjahr angewendet werden und maximal drei Monate lang dauern. Sonst brauche es eine Sonderberichterstattung an den staatspolizeilichen Ausschuss.
Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) betonte, dass der Verfassungsschutz nun "zeitgemäße" Möglichkeiten bekomme, um gegen Terroristen und Extremisten vorgehen zu können. Die Ermittler seien nun nicht mehr blind, wenn Gefährder auf Messengern miteinander kommunizieren.
Welche Software eingesetzt werden soll, wird nicht über das Gesetz definiert. Die Frage soll erst nach dem Beschluss der rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt werden.
Video: Klausur: Regierung berät über Messenger-Überwachung
NEOS von Entwurf noch nicht überzeugt
Von einem endgültigen Beschluss der Maßnahme ist man allerdings noch ein gutes Stück entfernt. Für das Vorhaben wurde eine umfassende Begutachtungsfrist von acht Wochen angesetzt – in dieser Zeit gilt es unter anderem, die NEOS zu überzeugen. In einer Aussendung betonte der kleinste Koalitionspartner, dass der aktuelle Schritt "bei weitem" noch keinen Beschluss darstelle. Während der Begutachtung seien daher auch innerhalb der Koalition weitere intensive Gespräche geplant. Die NEOS sehen im aktuellen Entwurf "noch einigen Verbesserungsbedarf".
Parteichefin und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger zeigte sich am Nachmittag in einem Pressestatement etwas zurückhaltender. Sie stellte fest, dass es bereits erste Verbesserungen gegeben habe – etwa die frühzeitige Einbindung des parlamentarischen Unterausschusses. Gleichzeitig betonte sie, dass man sich nicht am Ende, sondern erst am Anfang der Diskussion befinde und verwies auf die bevorstehende, ausführliche Begutachtungsphase.
Regierung will "militärischen Solidarbeitrag" leisten
Bereits zuvor informierten die Außenministerin, Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) und Staatssekretär Jörg Leichtfried in einem Pressebriefing über das Bekenntnis der Bundesregierung zu einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik.
Meinl-Reisinger sprach von einer "Welt, die aus den Fugen geraten scheint", was "spürbar" sei. Der Schutz der Österreicher:innen müsse auch "in so einer Weltlage" gewährleistet werden, wegen man sich bei der Klausur auf das Thema Sicherheit fokussiert habe.
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"Neutralität alleine schützt nicht", betonte Meinl-Reisinger. Daher bekenne sich die Regierung zur gemeinsame Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU. Österreich werde ein "verlässlicher Partner" bleiben, sich an friedenssichernden Missionen beteiligen und im Ernstfall auch einen "militärischen Solidarbeitrag" in Europa leisten.
Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) erklärte, dass sich Österreich bereits jetzt solidarisch beteilige. Bei neuen Herausforderungen werde man aber überprüfen, ob Österreich zusätzliche Beiträge leisten könne. Tanner verwies in diesem Zusammenhang etwa auf den Einsatz des Bundesheeres in der Slowakei zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche (MKS).
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Zusammenfassung
- Lange wurde darum gerungen, nun gab die Regierung eine Einigung zur Messenger-Überwachung bekannt.
- Der Verfassungsschutz soll künftig auf Messengerdienste bzw. Chats zugreifen können, wenn "diese auf terroristische und verfassungsgefährdende Aktivitäten hindeuten".
- Die Überwachung darf maximal drei Monate lang dauern und nicht in mehr als 35 Fällen pro Kalenderjahr angewendet werden.