Reform: Schuldnern droht Online-Pranger

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Eine Reform des Exekutionsrechts könnte weitreichende Folgen für Schuldner haben. Diese sollen in Zukunft online gelistet werden - auch ohne Insolvenzverfahren. Für den Schuldnerberater Clemens Mitterlehner sei dies problematisch, die Reform selbst sei aber innovativ.

Ein neues Exekutionsrecht, das ab 1. Juli in Kraft tritt, soll es Gläubigern ermöglichen, gegen ihre Schuldner ein sogenanntes Gesamtvollstreckungsverfahren zu beantragen. Dem können sich in Folge auch andere Gläubiger anschließen. Dabei handle es sich prinzipiell um ein Insolvenzverfahren. Unter einem Gesamtvollstreckungsverfahren versteht man die Überprüfung der Vermögenslage der Schuldner. Die gepfändeten Geldbeträge werden dann auf die Gläubiger verteilt. Bei einem Insolvenzverfahren ist dies ähnlich, mit dem Unterschied, dass hier der Schuldner selbst den Antrag stellt.

Damit fällt das sogenannte "Rangprinzip" bei den Gläubigern weg, wie Schuldnerberater Clemens Mitterlehner erklärt. Ein Gericht bestimmt die sogenannte "offenkundige Zahlungsunfähigkeit". Dann werden die "pfändbaren Beträge auf alle Gläubiger aufgeteilt", wodurch nicht mehr nur ein Gläubiger profitiert und der "schnellste belohnt wird", sagt Mitterlehner im PULS 24 Interview.

Das habe den Vorteil, dass Zahlungsunfähige, "also, wenn jemand mehr Schulden hat, als er bezahlen kann", "nicht mehr mit Exekutionen bombardiert werde", sagt der Experte. Das bisherige Exekutionsrecht ist vor allem für Zahlungsunwillige, also jemanden der zahlen kann, aber nicht will, und für die bleibt das auch weiterhin bestehen", so Mitterlehner.

Folgen bei Vertragsabschluss

Diese Änderungen sieht er als "sehr vorteilhaft" für private Schuldner. "Problematisch" sei jedoch eine weitere Neuerung: Schuldner, die vom Gericht als offenkundig zahlungsunfähig eingestuft werden, werden zukünftig in der sogenannten Ediktsdatei aufgelistet. In dieser Online-Plattform werden gerichtliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Die Einsicht ins Register steht jedem frei. So können beispielsweise Vermieter überprüfen, ob ein Wohnungsinteressent zahlungsfähig ist.

Bisher schienen in der Ediktsdatei nur Personen auf, gegen die ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Nun erscheinen Betroffene bereits im Register, bevor ein solches eingeleitet wurde. Man habe diese Problematik schon in der Begutachtungsphase aufgezeigt, doch der "Gesetzgeber ist unserer Warnung nicht nachgekommen", sagt Mitterlehner. Er hätte es für sinnvoller befunden, die offenkundige Zahlungsunfähigkeit in der sogenannten "Exekutionsdatei" aufzulisten. Diese Liste könne nur von Gläubigern eingesehen werden und die Betroffen wären "dem Pranger entkommen".

Arbeitsminister Martin Kocher sagte Anfang Juni gegenüber PULS 24, dass er keine große Insolvenzwelle erwarte.

Durch Reform Verfahren reduzieren

Generell sei die Reform "sehr neu und innovativ", sagt Mitterlehner. Man habe diese schon seit Jahren gefordert. Das Justizministerium will mit dieser Reform die Anzahl der Verfahren reduzieren. Zudem könne man überschuldete Personen dazu bringen, Privatkonkurs anzumelden, sagt der Experte. Beim Privatkonkurs handelt es sich um eine spezielle Form des Insolvenzverfahrens. Der Unterschied liegt in der Möglichkeit einer Schuldenbefreiung im Abschöpfungsverfahren - auch wenn die Gläubiger dies nicht wollen. Dies kann aber nur unter speziellen Voraussetzungen beantragt werden: So müssen Schuldner z.B. den Lebensunterhalt selbst bestreiten und einen bestimmten Geldbetrag zur Schuldentilgung zur Verfügung haben.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein neues Exekutionsrecht soll es Gläubigern ermöglichen, gegen ihre Schuldner ein Gesamtvollstreckungsverfahren zu beantragen. Dem können sich in Folge auch andere Gläubiger anschließen. Damit handle es sich prinzipiell um ein Insolvenzverfahren.
  • Ein Gericht bestimmt die sogenannte "offenkundige Zahlungsunfähigkeit". Dann werden die "pfändbaren Beträge auf alle Gläubiger aufgeteilt", sagt Schuldnerberater Clemens Mitterlehner im PULS 24 Interview.
  • "Problematisch" sei jedoch eine weitere Neuerung: Schuldner, die vom Gericht als offenkundig zahlungsunfähig eingestuft werden, werden zukünftig in der sogenannten Ediktsdatei aufgelistet.
  • Die Einsicht ins Register steht jedem frei. So können beispielsweise Vermieter überprüfen, ob der Wohnungsinteressent zahlungsfähig ist, mahnt der Schuldnerberater.
  • Das Justizministerium will mit dieser Reform, die Anzahl der Verfahren reduzieren. Zudem könne man überschuldete Personen dazu bringen, Privatkonkurs anzumelden. Dadurch könne man helfen, die persönliche Situation nicht zu verschlimmern, so das Argument.
  • Das Exekutionsrecht soll ab 1. Juli in Kraft treten.