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Rechtsstreit mit Polen: EU behält Gelder

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Die EU-Kommission behält im Rechtsstreit mit Polen erstmals die Gelder ein.

Die Europäische Kommission behält im Rechtsstreit mit Polen erstmals EU-Hilfen für das Land in Millionenhöhe ein. Die Brüsseler Behörde reagiert damit auf die Weigerung Polens, einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Folge zu leisten, wie der Sprecher von EU-Budgetkommissar Johannes Hahn am Dienstag mitteilte. Die Luxemburger Richter hatten Polen im September zur Zahlung eines täglichen Zwangsgelds von einer halben Million Euro verurteilt.

Haushaltsmittel gekürzt

In dem Fall geht es um den umstrittenen polnischen Braunkohletagebau Turow im Dreiländereck von Polen, Tschechien und Deutschland. Tschechien hatte vor dem EuGH dagegen geklagt, da Polen keine korrekte Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen hatte.

Die EU-Kommission teilte mit, sie kürze die Haushaltsmittel für Polen zunächst um das fällige Zwangsgeld für den ersten Monat nach dem Urteil. Das entspricht umgerechnet rund 15 Millionen Euro. "Die Kommission erfüllt ihre rechtliche Verpflichtung, von dem Gericht verhängte Strafgelder einzutreiben", betonte Kommissionssprecher Balazs Ujvari.

Der Bescheid an Polen wird demnach zehn Tage nach der Mitteilung wirksam. Bereits im vergangenen Mai hatte der Europäische Gerichtshof die sofortige Schließung des Tagebaus Turow angeordnet. Bewohner der Grenzregion klagen über die Belastung durch Staub und Lärm und einen Rückgang des Grundwassers.

Polen droht darüber hinaus der Entzug weiterer EU-Gelder: Im Streit um eine Disziplinarkammer für Richter am obersten Gerichtshof Polens hatte der EuGH ein tägliches Zwangsgeld von einer Million Euro verhängt. Hier ist Polen mit mehr als 100 Millionen Euro im Rückstand. Warschau hatte kürzlich ein Einlenken in diesem Konflikt angedeutet.

ribbon Zusammenfassung
  • Die EU-Kommission behält im Rechtsstreit mit Polen erstmals EU-Hilfen für das Land in Millionenhöhe ein.
  • Die Brüsseler Behörde reagiert damit nach Angaben eines Kommissionssprechers vom Dienstag auf die Weigerung Polens, seit September ein tägliches Zwangsgeld von einer halben Million Euro zu zahlen.
  • Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die Buße im Streit um den polnischen Braunkohletagebau Turow im Dreiländereck von Polen, Tschechien und Deutschland festgesetzt.

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