APA/APA/GETTY IMAGES NORTH AMERICA/POOL

Rechnungshof sieht Österreich bei UNO-Zielen säumig

Die Bundesregierung sieht Österreich als Vorreiter bei der Erfüllung der UNO-Nachhaltigkeitsziele ("SDG"). Dass man sich dabei vor allem auf den Lorbeeren eines hohen Entwicklungsstandes ausruht, zeigt ein am Freitag veröffentlichter Rechnungshof-Bericht. Es sei keine "Lückenanalyse" gemacht worden, Fortschrittsberichte und konkrete Pläne zur Verbesserung der Lage fehlten. Dabei würde die Bedeutung des Themas die Einsetzung eines Sonderbeauftragten rechtfertigen, so der RH.

Die im Jahr 2015 beschlossene "Agenda 2030" umfasst insgesamt 17 Ziele, die nicht nur für Entwicklungsländer relevant sind. Vielmehr sollen alle Staaten der Welt dazu angespornt werden, ihre soziale, wirtschaftliche und ökologische Lage zu verbessern. Der Bogen reicht vom Recht auf Nahrung über jenes auf Arbeit und saubere Umwelt bis hin zu jenem auf bezahlbare Energie.

Wegen der besonderen Bedeutung des Themas und weil die nachhaltigen Entwicklungsziele sämtliche Aufgabenbereiche der Politik betreffen, "wäre auf die Einsetzung einer Organisationseinheit bzw. Institution - etwa eines Ausschusses, eines Beirats, eines Rates und/oder einer bzw. eines Sonderbeauftragten - zur Beratung der Bundesregierung und des Parlaments hinzuwirken", heißt es in dem Bericht.

Erst im Vorjahr klopfte sich der damalige Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) bei einem Besuch am UNO-Hauptsitz in New York auf die Schulter, weil Österreich im globalen Vergleich auf dem Platz 6 bei der Erfüllung der Agenda 2030 liege. Österreich sei bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele "sehr erfolgreich unterwegs", meinte er.

Der Rechnungshofbericht zeichnet ein anderes Bild. So fehlt auch sechs Jahre nach dem Start der innerstaatlichen Umsetzung der UNO-Ziele das, was eigentlich ganz am Anfang stehen sollte, nämlich eine "Lückenanalyse". Und anders als Deutschland und die Schweiz habe Österreich bisher keine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie beschlossen, die einen Mechanismus für die kohärente Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen unter Einbindung von Ländern und Gemeinden vorsehen würde.

Mehrmalige Aufforderungen des Rechnungshofes wies das Bundeskanzleramt zurück und argumentierte laut dem Bericht folgendermaßen: "Die Erfahrungen aus anderen Staaten hätten gezeigt, dass die dass die Erstellung umfassender gesamtstaatlicher Strategien häufig Ressourcen und Zeit binde und nicht notwendigerweise zum gewünschten Erfolg führe."

Und wie ging man stattdessen vor? Die Länder wurden mittels eines Briefs an die Landeshauptleute angesprochen, zur Einbindung der Zivilgesellschaft veranstaltete man im vergangenen September ein "SDG Dialogforum". Und es gab natürlich eine Reihe von Arbeitsgruppen. Doch wie wichtig den zuständigen Ministerien das Thema ist, zeigte sich daran, dass an interministeriellen Arbeitsgruppen laut dem Rechnungshof fast nur niedere Beamte (Referenten) ohne Entscheidungsbefugnis teilnahmen. Nach entsprechender Kritik wohnte Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) Anfang 2021 einem dieser Treffen bei, und man sagte zu, zumindest einmal jährlich auf Sektionsleiterebene tagen zu wollen. Ebenfalls infolge von RH-Kritik sagte man zu, das Parlament einbinden zu wollen.

Säumig ist die Regierung auch bei der Ausarbeitung und Veröffentlichung von regelmäßigen nationalen Fortschrittsberichten. Eine entsprechende Zusage gegenüber dem Rechnungshof wurde nicht erfüllt. Ebenfalls nicht umgesetzt wurde die Forderung, bei der Budgeterstellung eine verpflichtende Berücksichtigung der nachhaltigen Entwicklungsziele - analog zum Gleichstellungsziel - als "Wirkungsziel des Bundes" zu verankern. Die Forderung sei deshalb offen, weil das Budgetgesetz seit neun Jahren nicht mehr novelliert wurde. Und die verpflichtende Berücksichtigung wesentlicher sozial-, wirtschafts- und umweltpolitischer Ziele bei der Budgeterstellung rechtfertigt offenbar keine Änderung des Budgetgesetzes.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Bundesregierung sieht Österreich als Vorreiter bei der Erfüllung der UNO-Nachhaltigkeitsziele ("SDG").
  • Dass man sich dabei vor allem auf den Lorbeeren eines hohen Entwicklungsstandes ausruht, zeigt ein am Freitag veröffentlichter Rechnungshof-Bericht.
  • Es sei keine "Lückenanalyse" gemacht worden, Fortschrittsberichte und konkrete Pläne zur Verbesserung der Lage fehlten.
  • Und es gab natürlich eine Reihe von Arbeitsgruppen.