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Rechnungshof kritisiert chaotische Corona-Politik von Bund und Ländern

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Als chaotisch und unübersichtlich kritisiert der Rechnungshof die Corona-Politik von Bund und Ländern.

Laut Rohbericht hat vor allem in der Anfangszeit der Pandemie wenig Koordination zwischen den Körperschaften stattgefunden. Es sei für den Bund nicht ersichtlich gewesen, aus welchen Quellen die Länder ihre Daten erhoben haben. Außerdem habe ein Überblick über die vorhandene Schutzausrüstung gefehlt.

Zahlen-Mischmasch minderte Vertrauen

Deutliche Kritik übt der Rechnungshof an der Zahlenvielfalt, mit denen die Öffentlichkeit versorgt wurde. Gesundheitsministerium, Innenministerium und die Länder veröffentlichten auf ihren Dashboards oder Websites täglich "in unterschiedlichen Formaten zu unterschiedlichen Zeitpunkten Daten mit unterschiedlichen Auswertungszeitpunkten und unterschiedlichem Detailgrad, die sich mitunter auch in ihrer Definition unterschieden", schreiben die Kontrolleure. Das habe das Vertrauen der Bevölkerung in die Behörden und die Richtigkeit der Daten beeinträchtigt und infolgedessen auch der Akzeptanz der Pandemiemaßnahmen geschadet.

Kompetenzen unklar

Es haben sowohl im Krankenanstaltenrecht als auch im Allgemeinen Sozialversicherungsrecht im Wesentlichen geeignete Regelungen für den Krisen- und Katastrophenfall gefehlt. Auch die Gesundheitsplanung enthielt keine Vorkehrungen. "Es war zur Beginn der Pandemie unklar, wer für Maßnahmen zur Anpassung des Gesundheitssystems im Pandemiefall zuständig war."

Contact Tracing mangelhaft

Der Rechnungshof hält zudem fest, dass man es im Sommer 2020 verabsäumt habe, das Contact-Tracing mit ausreichend Personal auszustatten, um die Infektionsketten auch bei hohen Ansteckungszahlen durchbrechen zu können.

Kritik üben die Prüfer weiters an den fehlenden Erhebungen zu Folgeschäden aufgrund aufgeschobener Operationen und reduzierter Arztkontakte. "Kritisch zu beurteilen war auch, dass kein Konzept für eine begleitende Erforschung von Langzeitfolgen durch eine Covid-19-Erkrankung, Folgeschäden durch eingeschränkte Leistungen während der Covid-19-Pandemie oder für einen veränderten Bedarf der Bevölkerung, etwa aufgrund verschobener Operationen, bestand."

Fehlende Schnittstellen zwischen Meldesystem und Krankenanstalten

Das Epidemiologische Meldesystem (EMS), ein elektronisches Register zur Eintragung von Infektionskrankheiten, war bereits seit 2009 etabliert und taugte grundsätzlich auch zur Einmeldung von Ansteckungsfällen. Das Gesundheitsministerium habe es allerdings nicht geschafft, die Funktionen des EMS für eine kontinuierliche Überwachung der Covid-Fälle weiterzuentwickeln. So gelinge es nicht, im EMS zu erfassen, wie sich der gesundheitliche Zustand eines Infizierten samt etwaiger Hospitalisierung und Genesung im Zeitverlauf entfaltet, zumal keine Schnittstellen zu den IT-Systemen der Krankenanstalten bestehen. "Die Anwendung des EMS auf die Covid-19-Pandemie bleib in einigen Punkten unklar, insbesondere hinsichtlich des Monitorings der Absonderungsmaßnahmen und der Krankheitsverläufe."

"Die Länder setzten das bundesweit einheitliche Epidemiegesetz durch unterschiedliche Arbeitsabläufe und IT-Instrumente um", so der RH weiter. Die Länder legten teilweise die Vorgaben aus dem Gesundheitsministeriums unterschiedlich aus. "Das erschwerte die Interpretation der resultierenden Daten."

Der Rechnungshof empfiehlt die Weiterentwicklung des EMS insbesondere in Hinblick auf die Dokumentation von Krankheitsverläufen und das Monitoring von Absonderungsmaßnahmen und die Verpflichtung zur Eintragung. Zudem sollen Länder und Bund ihre Datenerhebungen vereinheitlichen und synchronisieren. Weiteres sollen Vorgaben für die Bevorratung von Schutzausrüstung und medizinischen Geräten geschaffen werden.

ribbon Zusammenfassung
  • Als chaotisch und unübersichtlich kritisiert der Rechnungshof die Corona-Politik von Bund und Ländern.
  • Laut Rohbericht hat vor allem in der Anfangszeit der Pandemie wenig Koordination zwischen den Körperschaften stattgefunden. Es sei für den Bund nicht ersichtlich gewesen, aus welchen Quellen die Länder ihre Daten erhoben haben.
  • Deutliche Kritik übt der Rechnungshof an der Zahlenvielfalt, mit denen die Öffentlichkeit versorgt wurde.
  • Ministerien und Länder veröffentlichten auf ihren Dashboards oder Websites täglich "in unterschiedlichen Formaten zu unterschiedlichen Zeitpunkten Daten mit unterschiedlichen Auswertungszeitpunkten und unterschiedlichem Detailgrad.
  • Es haben sowohl im Krankenanstaltenrecht als auch im Allgemeinen Sozialversicherungsrecht im Wesentlichen geeignete Regelungen für den Krisen- und Katastrophenfall gefehlt. Auch die Gesundheitsplanung enthielt keine Vorkehrungen.
  • Der Rechnungshof empfiehlt die Weiterentwicklung des EMS insbesondere in Hinblick auf die Dokumentation von Krankheitsverläufen und das Monitoring von Absonderungsmaßnahmen und die Verpflichtung zur Eintragung.

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