Kriminaltechnisches Gutachten Thema im Peterlik-Prozess
Als Generalsekretär im Außenministerium von Karin Kneissl (FPÖ) soll Peterlik ohne Erfordernis einen als "geheim" klassifizierten Bericht zum Giftanschlag im britischen Salisbury auf den früheren russischen Doppelagenten Sergej Skripal angefordert und den ehemaligen Verfassungsschützer Egisto Ott abfilmen haben lassen. Auch die Formel des Nervengifts Nowitschok soll in einem Bericht enthalten gewesen sein, so die Anklage.
Konkret soll eine Referentin Peterliks den zuständigen Referatsleiter mit der Bitte um das Dokument der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) kontaktiert haben. Ob dieser ihr das Dokument dann brachte oder sie es abholte, da unterschieden sich am gestrigen Donnerstag die Zeugenaussagen. Die heute befragte hochrangige Beamte meinte jedenfalls, sie hätte an Peterliks Stelle nicht das Originaldokument angefordert, sondern in der Fachabteilung um eine Beurteilung und Einschätzung gebeten, da OPCW-Dokumente "sehr technisch" seien. "Das heißt aber nicht, dass man sich im Einzelfall nicht ein Original anschauen kann." Sie selbst hätte das aber noch nie getan.
Peterlik begründete sein "rein dienstliches" Interesse an dem Dokument - die Anklage spricht von mehreren Berichten, er nur von einem - mit einem Treffen mit dem damaligen russischen Botschafter in Wien. Dmitrij Ljubinskij hätte ihn auf einen OPCW-Bericht aufmerksam gemacht, der die Unschuld Russlands im gegenständlichen Fall beweise. Peterlik nahm am Freitagmorgen zu den Zeugenaussagen der vergangenen beiden Prozesstage Stellung und führte einen Rechnungshofbericht und das damals geltende Bundesministeriengesetz ins Treffen, wonach er weitreichende Befugnisse gehabt hätte und selbstständig Angelegenheiten an sich hätte ziehen dürfen. Auch die Art der Kommunikation mit dem Botschafter - nach einem offiziellen Termin - sei üblich. "Wäre alles im on, würde es gleich in der Zeitung stehen." Er betonte einmal mehr, dass ihn der Botschafter sehr konkret auf ein Dokument angesprochen hätte.
Thema war auch, wie er schließlich zu dem Dokument kam. Peterlik betonte, er habe dieses nach der Bitte an die Referatsleiterin in seinem Einlauffach gefunden. Sowohl die heute befragte Diplomatin als auch eine Sekretärin im Büro betonten, dass der Zutritt zum Büro "sehr restriktiv" gewesen sei. Einer Aussage einer am Donnerstag befragten Sekretärin, wonach immer jemand vor Ort gewesen sei, weil nie Mittagspausen gemacht worden wären, widersprach eine heute einvernommene Sekretärin. "Auch im Bundesdienst kann man Mittagspausen machen." Dennoch sei "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" auszuschließen, dass sich ein Unbefugter Zutritt verschafft habe. Bei ihr habe Peterlik nie ein klassifiziertes Dokument angefordert, sagte die Sekretärin. Sie könne sich nicht erinnern, dass OPCW-Dokumente jemals über ihren Tisch gegangen seien. Was mit der Kopie des OPCW-Berichts passiert ist, nachdem Peterlik das Dokument wie von ihm behauptet in sein Postausgangsfach gelegt haben soll, ist unklar. Nach wie vor ist diese Kopie nicht mehr auffindbar.
"Selten schöne" Spurenlage
Der am Donnerstag befragte Referatsleiter gab an, zwei Kopien des OPCW-Berichts gemacht zu haben. Das Original aus Den Haag habe er ans Wirtschaftsministerium geschickt. Eine Kopie sei an das Verteidigungsministerium gegangen und eine zweite Kopie habe er für sich selbst bzw. das Außenministerium angefertigt. Für die mit dem Fall befasste und im Prozess ebenfalls als Zeugin geladene Kriminaltechnikerin stand am heutigen Freitag aber außer Frage, dass es noch mindestens eine weitere Kopie gegeben haben muss, "die sich offenbar irgendwo befindet, oder mittlerweile nicht mehr." Selten gebe es "so schöne Spuren" wie in diesem Fall. Aufgrund der auf den Kopien ersichtlichen Spuren von Heftklammern und Streifenbildung, komme sie zum Schluss, "das Dokument wurde ein Mal geöffnet, mindestens drei Mal kopiert und dann alle Kopien davon und das Original gleichzeitig verschlossen mit einer neuen Heftklammer", und das höchstwahrscheinlich von ein und derselben Person. Jenes Video von Ott sei also von einer Kopie des Originals angefertigt worden.
Zusammenfassung
- Am dritten Prozesstag gegen den ehemaligen Spitzenbeamten Johannes Peterlik am Landesgericht Wien wurden mehrere Zeugen befragt, darunter eine kriminaltechnische Gutachterin, die von einer 'selten schönen' Spurenlage sprach.
- Peterlik soll als Generalsekretär im Außenministerium ohne Erfordernis einen geheimen OPCW-Bericht zum Giftanschlag auf Sergej Skripal angefordert und abgefilmt haben, wobei mindestens drei Kopien des Dokuments angefertigt wurden.
- Während der Zugang zum Büro laut Zeugenaussagen als sehr restriktiv galt und ein unbefugter Zutritt nahezu ausgeschlossen wird, ist eine Kopie des OPCW-Berichts weiterhin nicht auffindbar.
