APA/APA/BENEDIKT LOEBELL/BENEDIKT LOEBELL

Freispruch für FPÖ-Landesrat Waldhäusl

Der niederösterreichische FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl und eine ehemalige Landesbedienstete werden freigesprochen. Beiden wurde Amtsmissbrauch vorgeworfen.

Mit Freisprüchen für den niederösterreichischen FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl und eine ehemalige Landesbedienstete ist am Freitag eine im Februar gestartete Schöffenverhandlung in St. Pölten zu Ende gegangen.

Die Vorwürfe des Amtsmissbrauchs drehten sich um die Verlegung von minderjährigen Flüchtlingen in die Asylunterkunft Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) 2018. Die Urteile des Landesgerichts sind nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab.

Der Schöffensenat hatte laut Richterin Silvia Pöchacker rechtlich zu beurteilen, ob ein geeignetes Quartier im Sinne des Grundversorgungsgesetzes vorlag. Das Kindeswohl stehe dabei an erster Stelle. "Wir sind zum Schluss gekommen, dass die Unterkunft nicht per se ungeeignet war", begründete Pöchacker das Urteil. Die Jugendlichen seien nicht eingesperrt gewesen. "Ein Bauzaun in Betonschuhen mit einer Reihe Stacheldraht darüber stellt per se keine die Persönlichkeit destabilisierende Maßnahme dar", meinte die Richterin. Nichtsdestotrotz sei der Stacheldraht "unnötig und entbehrlich" sowie "ein unüberlegter politischer Wunsch" gewesen.

"Waldhäusl muss weg"

Vor dem Gerichtsgebäude wurde wie an vorangegangenen Verhandlungsterminen gegen den Freiheitlichen protestiert. Auf Transparenten war u.a. zu lesen: "Waldhäusl muss weg!" und "Waldhäusl entlassen".

Auf Antrag von Waldhäusls Verteidiger Manfred Ainedter wurden zwei Männer im Alter von 38 und 59 Jahren befragt, die als Securitys in der Unterkunft Drasenhofen tätig waren. Die Flüchtlinge "durften raus" und hatten das Quartier verlassen, um etwa Zigaretten oder Getränke zu kaufen, meinten die beiden Zeugen. Ein Security hatte einen Hund, berichtete der 38-Jährige.

Unterkunft "war so wie ein Gefängnis"

Ein früherer Bewohner berichtete von seiner Verlegung nach Drasenhofen: "Ich hatte keine Wahl, ich musste mitfahren." Die Unterkunft "war so wie ein Gefängnis", sagte der 21-jährige Zeuge, "es war schrecklich". "Ich dachte, sie würden mich abschieben. Ich hatte Todesangst", so der Afghane, der subsidiär schutzberechtigt ist. Die Bewohner durften laut seiner Aussage nur in Begleitung von Securitys bis zur Tankstelle gehen.

Angst habe er auch vor zwei Hunden auf dem Areal gehabt. Zwei Betroffene wurden bereits im August befragt, Aussagen weiterer früherer Bewohner wurden am Freitag verlesen. Ein Flüchtling gab an, er sei aus Angst vor Abschiebung davongelaufen, aber wieder nach Drasenhofen gebracht worden.

Recht auf Grundversorgung geschädigt

Die beiden Angeklagten haben sich beim Start der Schöffenverhandlung im Februar nicht schuldig bekannt. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) lastet ihnen an, zumindest 14 Flüchtlinge durch die Verlegung in die Unterkunft im nördlichen Weinviertel in ihrem Recht auf Grundversorgung und Unterbringung in einer geeigneten Unterkunft geschädigt zu haben.

Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) hatte am 30. November 2018, vier Tage nach Eröffnung, veranlasst, dass die Bewohner in ein anderes Quartier gebracht werden. Die 55-jährige Mitbeschuldigte ist auch wegen Fälschung eines Beweismittels und Verleumdung angeklagt, weil sie im Ermittlungsverfahren eine E-Mail unvollständig vorgelegt und so den Verdacht auf ihren Vorgesetzten gelenkt haben soll.

ribbon Zusammenfassung
  • Der niederösterreichische FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl und eine ehemalige Landesbedienstete werden freigesprochen.
  • Beiden wurde Amtsmissbrauch vorgeworfen.