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Chorherr-Prozess beginnt am Dienstag

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WKStA-Anklage: Der Ex-Grünen-Politiker habe von Immobilienunternehmen Gelder für seinen gemeinnützigen Verein gefordert oder angenommen.

Am Wiener Landesgericht beginnt am Dienstag der Prozess gegen den ehemaligen Grünen-Politiker Christoph Chorherr und neun weitere Angeklagte. Der frühere Gemeinderatsabgeordnete, der unter anderem Planungssprecher seiner Fraktion war, soll von namhaften Immobilienunternehmen Zahlungen für einen von ihm initiierten gemeinnützigen Verein gefordert oder angenommen haben. Die Spender sollen sich im Gegenzug Vorteile bei Widmungsverfahren versprochen haben.

Vorwurf des Amtsmissbrauchs

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft Chorherr Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit, den prominenten Unternehmern Bestimmung zum Amtsmissbrauch und Bestechung in unterschiedlichen Beteiligungsformen vor. Zu den Mitangeklagten gehören unter anderem der Investor René Benko, der Industrielle Michael Tojner und die Immobilienentwickler Erwin Soravia und Günter Kerbler.

Vorerst elf Verhandlungstage

Bis zum 20. Dezember sind vorerst elf Verhandlungstage anberaumt. Die WKStA hat zudem gegen insgesamt 21 Verbände, also etwa Projektgesellschaften, die Verhängung einer Geldbuße nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz beantragt.

Chorherr soll für das Herbeiführen entsprechender Gemeinderatsbeschlüsse Spenden an den Verein S2Arch erhalten haben bzw. sollen ihm solche versprochen worden sein. Die gemeinnützige Organisation hat in Südafrika zwei Schulen, Behinderten-Einrichtungen sowie mehrere Kindergärten errichtet.

Die Immo-Projekte von Einzahlern sind laut Anklage im Gegenzug dafür "günstig" behandelt worden, wobei Chorherr seine finanzielle Beziehung zu den Spendern verschleiert haben soll. Die betreffenden Vorgänge fanden von 2011 bis 2018 statt, damals waren die Grünen auch Teil der Stadtregierung.

ribbon Zusammenfassung
  • In Wien beginnt der Prozess gegen Ex-Grünen-Politiker Chorherr und neun weitere Angeklagte.
  • Chorherr hat laut WKStA rechtswidrig Gelder für einen Verein gefordert oder angenommen.
  • Die Spender sollen sich für ihre Zahlungen Vorteile bei Widmungsverfahren versprochen haben.