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Prozess gegen Ex-BVT-Beamte wohl in Teilen nichtöffentlich

Am 14. April beginnt am Wiener Landesgericht der Amtsmissbrauch-Prozess gegen vier frühere Spitzenbeamte des mittlerweile aufgelösten Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) und einen im maßgeblichen Zeitpunkt hohen Vertreter des Bundesamtes für Fremdenrecht und Asyl (BFA). Ihnen wird vorgeworfen, sie hätten einen General der syrischen Staatssicherheit in Österreich untergebracht und ihm trotz Fehlens der rechtlichen Voraussetzungen Asyl verschafft.

Dabei wird dem General die Mitverantwortung für Folterungen von Gegnern des syrischen Regimes zugeschrieben. Er war offizieller Leiter eines Gefängnisses in Raqqa, wo Inhaftierte systematisch gequält worden sein sollen. Der Wiener Anwalt des Generals bestreitet, dass sein Mandant an Folterungen beteiligt war oder davon wusste. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt allerdings gegen den Mann, der sich nach wie vor in Österreich aufhält - dem Vernehmen nach ist ein Verfahren zur Aberkennung des Asyl-Status im Laufen, seitens des Innenministeriums gab es dazu mit dem Hinweis auf Datenschutz keine Auskunft -, nicht nur wegen Beteiligung an Körperverletzungen. Das Verfahren wird auch wegen Folter (§ 312a StGB) geführt, wobei sich die in diesem Punkt untersuchten Vorgänge ausschließlich auf das Jahr 2013 beziehen, wie Nina Bussek, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, auf APA-Anfrage erklärte.

Die vorerst auf fünf Tage und bis zum 21. April anberaumte Verhandlung gegen den ehemaligen BVT-Abteilungsleiter Martin W., Ex-BVT-Spionagechef Bernhard P. sowie zwei Chefinspektoren, die allesamt die Vorwürfe bestreiten, wird wohl teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit über die Bühne gehen. Die inkriminierten Tathandlungen sollen der Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zufolge nämlich auf einer "Kooperationsvereinbarung" mit dem israelischen Auslandsgeheimdienst Mossad gefußt haben. Martin W. soll den Deal am 6. Mai 2015 "zwecks Informationsgewinnung" abgeschlossen haben, im darauf folgenden Juli soll der BVT-Abteilungsleiter gegenüber dem damaligen BFA-Direktor eine Gefährdung des syrischen Generals in Frankreich behauptet und diesem wissentlich einen getürkten Vermerk mit einer "Gefährdungsprognose" übergeben haben. In weiterer Folge wurde der Mann, der aus Syrien nach Frankreich geflüchtet war, nach Österreich verbracht und bei der Stellung eines Asylantrags unterstützt. Mit der konkreten Planung und operativen Umsetzung des Ganzen soll Martin W. der WKStA zufolge per rechtswidriger Weisung den ihm untergebenen damaligen Leiter des Referats Nachrichtendienst-Proliferation Bernhard P. betraut haben.

Laut Anklage wurde der Offizier des syrischen Staatssicherheitsdienstes am 13. Juni 2015 vom BVT an der österreichischen Grenze in Empfang genommen, mit einem Dienstfahrzeug nach Wien chauffiert und in ein Quartier gebracht. Bereits zwei Tage später stellte der General in der Erstaufnahmestelle Ost Traiskirchen einen - vorbereiteten - Asylantrag.

Darüber hinaus soll dem angeblichen "Folter-General" nicht nur widerrechtlich Asyl verschafft worden sein, er wurde zumindest der Anklage zufolge vom BVT auch vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt. Die WKStA beschuldigt die früheren BVT-Spitzenbeamten, ihrer Berichtspflicht an die Staatsanwaltschaft hinsichtlich des tatsächlichen Aufenthalts sowie der Identität des syrischen Generals nicht nachgekommen zu sein. Vor allem sollen sie es von September 2016 bis Jänner 2017 unterlassen haben, die Angaben eines Zeugen weiterzuleiten, der in dem syrischen Gefängnis, das der Asylwerber geleitet hatte, als Vernehmer tätig war und den General belastet hatte.

Für die Hauptverhandlung wurde vom Landesgericht ein Film- und Fotografierverbot verhängt, das im Bereich des Großen Schwurgerichtsaals gilt. Der Verfassungsschutz wurde in Österreich inzwischen neu aufgestellt. Mit 1. Dezember 2021 wurde als Nachfolgerin des BVT die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) installiert. Herzstück der Reform war die Trennung der Bereiche Staatsschutz und Nachrichtendienst.

ribbon Zusammenfassung
  • Ihnen wird vorgeworfen, sie hätten einen General der syrischen Staatssicherheit in Österreich untergebracht und ihm trotz Fehlens der rechtlichen Voraussetzungen Asyl verschafft.
  • Darüber hinaus soll dem angeblichen "Folter-General" nicht nur widerrechtlich Asyl verschafft worden sein, er wurde zumindest der Anklage zufolge vom BVT auch vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt.
  • Der Verfassungsschutz wurde in Österreich inzwischen neu aufgestellt.