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Politiker online mit "Nutte" verglichen: Geldstrafe

22. Juli 2025 · Lesedauer 2 min

Weil er einen Politiker in einem Online-Posting mit einer "Nutte" verglich, ist ein 66-Jähriger am Montag am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der so beleidigte Politiker, SPÖ-Landesparteivorsitzender Mario Leiter, hatte Privatanklage erhoben, berichteten Vorarlberger Tageszeitungen. Der unbescholtene Pensionist wurde wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe von 7.200 Euro verurteilt, 1.800 davon unbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte kommentierte am 17. Februar, vor den Vorarlberger Gemeindewahlen, einen Artikel auf einer Nachrichtenplattform über den damaligen Bludenzer Bürgermeisterkandidaten Leiter dahingehend, dass dieser sich "wie eine Nutte" verhalte und für Geld alles mache. Dadurch wurde der Politiker nach Ansicht des Gerichts in seiner Ehre verletzt, der verächtliche Kommentar stelle eine (potenzielle) Rufschädigung dar.

Der Pensionist bekannte sich schuldig. Der Kommentar sei ihm in einer schriftlichen Diskussion mit einem anderen User passiert, er sei sonst eher ein besonnener Mensch, sagte er. Das Geständnis und die Unbescholtenheit des Angeklagten wurden mildernd gewertet. Er habe zudem angeboten, als Wiedergutmachung dem Kinderdorf 1.000 Euro zu spenden, damit sei der Privatankläger aber nicht einverstanden gewesen. Es geht nicht nur um ihn, es gehe um den Schutz der demokratischen Debatte, sagte Leiter in einem Statement gegenüber den Zeitungen: "Auch Politiker müssen sich nicht alles gefallen lassen." Das sahen auch der Richter und selbst der Beklagtenvertreter so.

Der Verteidiger des Angeklagten nahm das Urteil an, die Privatanklagevertreterin nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe hätte bis zu einem Jahr Gefängnis betragen.

Zusammenfassung
  • Ein 66-jähriger Pensionist wurde am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 7.200 Euro verurteilt, weil er SPÖ-Politiker Mario Leiter online mit einer "Nutte" verglich.
  • Der Angeklagte gestand die üble Nachrede und bot eine Spende von 1.000 Euro ans Kinderdorf an, was vom Privatankläger abgelehnt wurde.
  • Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die Privatanklagevertreterin drei Tage Bedenkzeit nahm; die mögliche Höchststrafe hätte bis zu einem Jahr Gefängnis betragen.