Polens Justizreform verstößt gegen EU-Recht

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Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg urteilte am Donnerstag, dass Polen mit der neuen Disziplinarordnung für Richter "gegen seine Verpflichtungen aus dem Unionsrecht verstoßen hat".

Unter anderem biete die neu geschaffene Disziplinarkammer "nicht alle Garantien für Unabhängigkeit und Unparteilichkeit". Die nationalkonservative PiS-Regierung in Warschau wies das Urteil schroff zurück. "Es handelt sich um ein politisches Urteil, das auf politische Bestellung der EU-Kommission gefällt wurde", sagte Justizminister Zbigniew Ziobro am Donnerstag in Warschau. Dahinter stehe ein "koloniales Denken" und sowie die Trennung der EU-Mitgliedsstaaten in bessere und schlechtere. Dies sei nicht die Kompetenz der EU, schrieb Polens Vize-Justizminister Sebastian Kaleta auf Twitter.

Am Mittwoch hatte das polnische Verfassungsgericht entschieden, dass die Anordnungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen Polens Justizreformen nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar seien. Die Entscheidungen des EuGH zum "System, den Prinzipien und Abläufen" der polnischen Gerichte stünden "nicht im Einklang" mit der polnischen Verfassung, erklärte Richter Stanislaw Piotrowicz.

Jahrelanger Streit

Die EU streitet seit Jahren mit Warschau über die Justizreformen der rechtsnationalistischen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS). Unter anderem geht es dabei um die 2018 neu geschaffene Disziplinarkammer des Obersten Gerichts, die für Disziplinarverfahren gegen Richter zuständig ist und diese beispielsweise auch suspendieren kann.

Nach Auffassung der EU-Kommission ist die Unabhängigkeit dieser Kammer fraglich, da ihre Mitglieder vom politisch kontrollierten Landesjustizrat ernannt werden. Brüssel hatte deshalb Klage in Luxemburg eingereicht. Der EuGH gab der Kommission nun Recht. Die Kammer sei "nicht unempfänglich" für Einflussnahmen durch das polnische Parlament und die Exekutive, erklärte das Gericht.

Ausgewählt werden die Mitglieder der Disziplinarkammer vom Landesjustizrat. Dieser soll eigentlich die Unabhängigkeit der Richter garantieren. Früher hatten in ihm Richter die Mehrheit, die von anderen Richtern gewählt wurden. Doch seit der PiS-Justizreform Ende 2017 werden die Mitglieder des Gremiums vom Sejm gewählt.

"Erschreckende, dramatische Eskalation"

Da der EuGH eine Vertragsverletzung festgestellt hat, müsste Polen nun eigentlich Schritte einleiten, um diese zu beenden. Doch die Regierung in Warschau zeigt sich unnachgiebig. "Der EuGH stellt Rechtsvorschriften infrage, die bei Polens Eintritt in die EU galten" schrieb Vize-Justizminister Sebastian Kaleta auf Twitter. Das System der Richterernennung sei das gleiche wie in Spanien, in Deutschland würden sogar Politiker die Richter wählen.

"Es ist eine erschreckende, dramatische Eskalation, die hier in Polen stattfindet", erklärte der Vizepräsident des Europaparlaments Othmar Karas (ÖVP) in der "ZIB". Die polnische Regierung betreibe eine Politik gegen die europäische Gemeinschaft und die eigenen Bürger, weil "zwei Drittel der Polinnen und Polen sind für diese Gemeinschaft". Auch der ÖVP-Europaabgeordnete Lukas Mandl sprach am Donnerstag von einer dramatischen Entwicklung. Er brachte "die gesamte Palette an parlamentarischen, rechtlichen und auch finanziellen Konsequenzen" für Warschau ins Spiel.

Alle Bürger müssten sich auf die Unabhängigkeit der Gerichte in ganz Europa verlassen können, sagte auch die SPÖ-Europaabgeordnete Bettina Vollath. "Wenn sich die polnische Regierung nicht mehr an Urteile des höchsten europäischen Gerichts hält, muss das empfindliche Konsequenzen haben."

"Die gestrige Entscheidung, die faktisch darauf hinausläuft, dass Polen das EU-Gericht ignorieren kann, ist ein Bruch des europäischen Rechts", sagte Draginja Nadaždin, die Direktorin von Amnesty International Polen. "Sie öffnet sowohl politisch motivierten Strafverfahren als auch weiteren Disziplinarverfahren gegen Richter*innen in Polen Tür und Tor."

ribbon Zusammenfassung
  • Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg urteilte am Donnerstag, dass Polen mit der neuen Disziplinarordnung für Richter "gegen seine Verpflichtungen aus dem Unionsrecht verstoßen hat".
  • Am Mittwoch hatte das polnische Verfassungsgericht entschieden, dass die Anordnungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen Polens Justizreformen nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar seien.
  • Doch die Regierung in Warschau zeigt sich unnachgiebig.

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