Plakolm will Mutterschutz bei Schwangerschaftsverlust
Die "Sternenkinder"-Organisationen setzen sich für die Anliegen jener ein, die ein Kind während der Schwangerschaft verloren haben. Der Begriff "Schwangerschaftsverlust" soll jenen der "Fehlgeburt" ersetzen. Gefordert werden Mutterschutz nach einem Schwangerschaftsverlust ab der vollendeten 13. Schwangerschaftswoche, bessere Hebammenbetreuung und ein angepasster Kündigungsschutz für betroffene Frauen.
"Wir wollen Frauen und Familien bei Schwangerschaftsverlust nicht alleine lassen", sagte Plakolm in der Aussendung. Deshalb unterstütze sie die Wünsche nach Absicherung und Wahlfreiheit. Eine Staffelung sieht vor, dass die mögliche Schutzfrist mit fortschreitender Schwangerschaftsdauer länger wird. Für eine Neuregelung brauche es mehrere Ressorts, arbeitsrechtliche und gesundheitsbezogene Regeln lägen nicht in ihrer Verantwortung, so Plakolm. "Ich werde diesbezüglich Gespräche mit meinen Kolleginnen in der Bundesregierung aufnehmen".
Im Büro von Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) zeigte man sich gegenüber der "Presse" (online) skeptisch. Die Rechtslage sei nicht unbedingt mit Deutschland vergleichbar, wo es den gestaffelten Mutterschutz seit Juni gibt. "Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, unterliegen in Österreich einem sofortigen Kündigungs- und Entlassungsschutz unabhängig davon, in welcher Schwangerschaftswoche die Fehlgeburt eintritt. In Deutschland besteht bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche hingegen gar kein Kündigungs- und Entlassungsschutz", hieß es zur "Presse".
Familienministerin Plakolm sah im Nachbarland dennoch ein Vorbild. "Meine deutsche Amtskollegin Karin Prien berichtet, dass die Einführung des gestaffelten Mutterschutzes nach Schwangerschaftsverlust sehr positiv aufgenommen worden ist und den Betroffenen spürbar hilft." Diese Berichte sowie die Aussagen Betroffener machten deutlich, "dass in Österreich noch Handlungsbedarf besteht".
Zusammenfassung
- Familienministerin Claudia Plakolm (ÖVP) spricht sich für einen gestaffelten Mutterschutz nach Schwangerschaftsverlust aus und greift damit Forderungen der 'Sternenkinder'-Organisationen auf.
- Konkret wird ein Mutterschutz ab der vollendeten 13. Schwangerschaftswoche, eine bessere Hebammenbetreuung und ein angepasster Kündigungsschutz für betroffene Frauen gefordert.
- Während in Österreich bereits ein sofortiger Kündigungs- und Entlassungsschutz unabhängig von der Schwangerschaftswoche besteht, sieht Plakolm das deutsche Modell als Vorbild und betont weiteren Handlungsbedarf.