Plakolm will Kinderkopftuchverbot im Herbst beschließen
Der Verfassungsgerichtshof hatte im Dezember 2020 das von der türkis-blauen Bundesregierung im Herbst 2019 eingeführte Kopftuchverbot an Österreichs Volksschulen als verfassungswidrig gekippt. Man habe sich die Kritik genau angeschaut und werde nun "begleitende Maßnahmen" setzen, die dem Höchstgericht damals gefehlt hatten, erklärte Plakolm dazu im "Standard".
Dazu, dass der VfGH damals angeführt hatte, dass eine Religion benachteiligt würde, sagte die Ressortchefin in der "Presse", es gehe "nicht um das Thema Religion, sondern um das Thema Kindeswohl: dass Mädchen unter 14 Jahren nicht unterdrückt werden". Ab 14 Jahren beginne die Religionsmündigkeit, "da kann jede junge Frau dann ohnehin selbst entscheiden".
"Wir wollen die Mädchen empowern, ein selbstbestimmtes und sichtbares Leben zu führen. Sie sollen alle Möglichkeiten der freien westlichen Gesellschaft genießen", so Plakolm im "Standard". "Wir werden aber auch auf die Burschen schauen, die als sogenannte Sittenwächter auftreten. Hier sollen die Eltern in die Pflicht genommen werden, außerdem werden die Jugendhilfe und die Schulpsychologie mit solchen Fällen befasst."
Zusammenfassung
- Familien- und Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) will das geplante Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren im Herbst 2024 im Ministerrat beschließen lassen.
- Das ursprüngliche Kopftuchverbot von 2019 wurde im Dezember 2020 vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben, weshalb nun begleitende Maßnahmen vorgesehen sind.
- Plakolm betont, dass es beim Gesetz um das Kindeswohl und den Schutz vor Unterdrückung gehe und ab 14 Jahren jede junge Frau selbst entscheiden könne, ob sie ein Kopftuch tragen möchte.