Pferdeschwanz beschäftigt das Höchstgericht
Wegen eines ganz anderen Themas steht die Ärztekammer auf dem Prüfstand. Eine Kärntner Ärztin hält die Wahl des Bundeskurienobmanns der angestellten Ärzte und seiner Stellvertreter für rechtswidrig, weil die Bundeskurie bei der Wahl nicht beschlussfähig gewesen sei. Die Vertreter von vier Bundesländern hatten die Sitzung vor der Wahl verlassen. Die Beschwerdeführerin war zu diesem Zeitpunkt selbst Obfrau der Kärntner Kurie.
Ein ab Anfang 2026 geplantes Monitoringsystem für Medikamente wollen fünf Arzneimittel-Großhändler zu Fall bringen. Sie sehen unter anderem einen Verstoß gegen die Erwerbsfreiheit. Die Regelung hat als Vorgabe, dass die Großhändler u.a. dem Gesundheitsministerium und dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen täglich über eine elektronische Schnittstelle Daten zu den gelagerten Arzneispezialitäten und Wirkstoffen melden müssen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung ist mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro bedroht.
Nach dem Abfallwirtschaftsgesetz müssen Abfälle per Bahn oder einem anderen mindestens genauso schadstoffarmen Verkehrsmittel transportiert werden, wenn sie mehr als zehn Tonnen wiegen und die Transportstrecke auf der Straße länger als 200 Kilometer ist. Mit kommendem Jahr soll die Grenze auf 100 Kilometer sinken. Mehrere Industrieunternehmen stellen beim VfGH nun den Antrag die Regelung überhaupt aufzuheben. Der mit dem "Bahnzwang" verfügte, schwerwiegende Eingriff in die Erwerbsfreiheit der betroffenen Unternehmen sei unverhältnismäßig, lautet ihre Argumentation.
Dauerthema Asyl
Dauerthema am Höchstgericht bleibt Asyl. Unter anderem haben syrische Staatsangehörige Beschwerden gegen die Abweisung ihrer Asylanträge durch das Bundesverwaltungsgericht erhoben, weil dieses für seine Entscheidungen veraltete Länderberichte über die Lage in Syrien herangezogen habe.
Auseinandersetzen werden sich die Höchstrichter ferner mit einer kommunalen Angelegenheit. Ein nicht als Kandidat zugelassener Gemeindepolitiker ficht die Wahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters in Nenzing vom 16. März dieses Jahres an. Der Vorarlberger wollte auf der Liste "Sauberes Nenzing - SPÖ und Parteifreie" als Bürgermeister kandidieren, wurde aber nicht zugelassen. Er ortet ein "böswilliges Verhalten" der Gemeindewahlbehörde.
Fortgesetzt werden in der Session die Beratungen in Sachen Social-Egg-Freezing sowie über Sicherheitskontrollen am Flughafen durch private Firmen.
Zusammenfassung
- Der Verfassungsgerichtshof entscheidet demnächst, ob Männer beim Bundesheer ihre langen Haare wie Frauen zu einem Pferdeschwanz binden dürfen, nachdem ein Soldat wegen Ungleichbehandlung geklagt hat.
- Fünf Arzneimittel-Großhändler wehren sich gegen das ab Anfang 2026 geplante Monitoringsystem, das tägliche elektronische Datenmeldungen zu gelagerten Medikamenten vorschreibt und bei Verstößen Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro vorsieht.
- Mehrere Industrieunternehmen beantragen die Aufhebung der Bahntransportpflicht für Abfälle ab 10 Tonnen Gewicht und ab 100 Kilometer Transportstrecke, da sie einen unverhältnismäßigen Eingriff in ihre Erwerbsfreiheit sehen.