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Parteifinanzen: Regierung will Beschluss vor dem Sommer

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ÖVP und Grüne haben am Mittwoch im Nationalrat einen Entwurf für die Novellierung des Parteiengesetzes eingebracht. Er sieht erstmals Prüfrechte für den Rechnungshof, strengere Regeln zu Parteispenden und Wahlkampfkosten vor. Die Koalition peilt einen Beschluss noch vor dem Sommer an, braucht dazu aber die Unterstützung von SPÖ oder FPÖ.

Der eingebrachte Entwurf, mit dem auch das Medien- und das Verfassungsgerichtshofgesetz geändert werden soll, ist im Wesentlichen jener, der schon im Februar präsentiert wurde. Lediglich Formulierungen wurden geändert oder vereinfacht. Weitere Ergänzungen sollen erst nach Gesprächen mit den Oppositionsparteien während der Begutachtungsphase eingearbeitet werden.

Rechnungshof darf selbst tätig werden

Der Entwurf von ÖVP und Grünen soll es dem Rechnungshof ermöglichen, einem "begründetem Verdacht" auf Verletzung des Parteiengesetzes selbst nachzugehen. Derzeit kann er nur Wirtschaftsprüfer damit beauftragen. Dies soll allerdings nur möglich sein, wenn die Partei vorher die Möglichkeit einer Stellungnahme bekomme. Im Zweifelsfall soll der Verfassungsgerichtshof entscheiden.

Mehr Transparenz

Vermögen und Schulden müssen die Parteien dem neuen Entwurf zufolge künftig offenlegen. Auch Einnahmen und Ausgaben sollen detaillierter veröffentlicht werden - bis hinunter auf Bezirks- und Gemeindeebene. Wahlkampfkosten müssten in Zukunft nicht nur veröffentlicht, sondern auch genau aufgeschlüsselt werden.

Bei Parteispenden von über 500 Euro vierteljährlich soll eine namentliche Nennung verpflichtend werden (bisher 2.573 Euro). Anonyme Spenden sind dann nur noch bis 150 Euro zulässig (bisher 515 Euro). Einzelspenden über 7.720 Euro bleiben generell verboten.

Höhere Strafen

Verstöße würden mit dem neuen Entwurf deutlich teurer: Gibt eine Parlamentspartei ihren Wahlkampfbericht oder den Rechenschaftsbericht nicht ab, soll sie bis zu 50.000 Euro bezahlen. In weiterer Folge könnte (wie schon bisher möglich) auch die Parteienförderung einbehalten werden. Auch Überschreitungen der Wahlkampfkostengrenze sollen deutlich teurer werden.

Die Parteienförderung würde von der Kann- zur Muss-Bestimmung. Damit würde per Verfassungsbestimmung fixiert werden, dass Bund und Länder die Parteien finanziell unterstützen müssen. Die Gemeinden dürften das freiwillig tun.

Die Definition von "parteinahen Organisationen" soll weiter gefasst werden, um mögliche Schlupflöcher und Gesetzlücken auszumerzen. Vereine die zwar formal nicht einer Partei angehörten, konnten Transparenzregeln bisher leicht umschiffen. Dass soll durch die neue Definition verhindert werden, und betrifft auch die Offenlegung von Inseraten in parteinahen Medien.

ribbon Zusammenfassung
  • ÖVP und Grüne haben am Mittwoch im Nationalrat einen Entwurf für die Novellierung des Parteiengesetzes eingebracht, der nun dem Verfassungsausschuss zugewiesen wird.
  • Er sieht erstmals Prüfrechte für den Rechnungshof, strengere Regeln zu Parteispenden und Wahlkampfkosten vor.
  • Der eingebrachte Entwurf, mit dem auch das Medien- und das Verfassungsgerichtshofgesetz geändert werden soll, ist im Wesentlichen jener, der schon im Februar präsentiert wurde.
  • Weitere Ergänzungen sollen erst nach Gesprächen mit den Oppositionsparteien während der Begutachtungsphase eingearbeitet werden.
  • Die Koalition peilt einen Beschluss noch vor dem Sommer an, braucht dazu aber die Unterstützung von SPÖ oder FPÖ.