Parlamentswahl in Syrien für 5. Oktober angesetzt
Ende August hatte die Wahlbehörde auch erklärt, dass die Wahl in drei Provinzen aus Sicherheitsgründen auf unbestimmte Zeit verschoben werden müsse: in der südlichen Provinz Sweida sowie in den nordöstlichen Provinzen Hasaka und Raqqa. Ob nun Anfang Oktober auch dort gewählt wird, war zunächst nicht klar.
Assad wurde im Dezember nach langen Jahren des Bürgerkriegs am dem Frühjahr 2011 gestürzt. Mehr als 50 Jahre autoritärer Herrschaft der Assad-Familie gingen zu Ende. Mittlerweile wird das Land mit rund 23 Millionen Einwohnern von einer Übergangsregierung unter Führung von Interimspräsident Ahmed al-Sharaa geführt. Sharaa war der Kopf der Islamistengruppe Hayat Tahrir al-Sham (HTS), die die Rebellenallianz anführte, die Assad schlussendlich stürzte. Die neue Führung bemüht sich um eine Annäherung an die Staatengemeinschaft.
Im neuen und vergrößerten Parlament sollen 210 Abgeordnete sitzen, von denen ein Drittel durch den Übergangspräsidenten ernannt werden soll. Kritiker bemängeln, dass der Einfluss Sharaas auf das Parlament damit erheblich bleibt. Unter Assad hatte das Parlament nur 150 Sitze. Zwei Drittel gingen automatisch an die Baath-Partei des Staatsoberhaupts und seiner Verbündeten.
Internationale Organisationen und Vertreter der Zivilgesellschaft sollen die Wahlen in Abstimmung mit der Wahlkommission beobachten können. Zudem ist vorgesehen, dass Kandidatenlisten und Wahlergebnisse angefochten werden dürfen.
Zusammenfassung
- Die erste Parlamentswahl in Syrien nach dem Sturz von Bashar al-Assad ist für den 5. Oktober angesetzt und betrifft rund 23 Millionen Einwohner.
- Das neue Parlament wird auf 210 Sitze vergrößert, wobei ein Drittel der Abgeordneten vom Interimspräsidenten Ahmed al-Sharaa ernannt werden soll.
- In den Provinzen Sweida, Hasaka und Raqqa könnte die Wahl wegen Sicherheitsbedenken weiterhin verschoben bleiben, und internationale Beobachter sollen den Urnengang begleiten.