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OStA-Leiter Fuchs in Innsbruck freigesprochen

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Der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien, Johann Fuchs, ist am Dienstag vor dem Innsbrucker Landesgericht vom Vorwurf der Verletzung des Amtsgeheimnisses und der Falschaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss freigesprochen worden.

Vergangenen Sommer war er in erster Instanz für schuldig befunden worden, das Oberlandesgericht hat den Spruch aber aufgehoben. Daher musste die Causa neu verhandelt werden.

Für den Richter war zwar die Weitergabe von Dokumenten über eine Anzeige gegen eine ehemalige "Presse"-Redakteurin durch Fuchs an den suspendierten Sektionschef Christian Pilnacek erwiesen. Dass er mit ihm darüber gesprochen hatte, räumte Fuchs selbst ein. Allerdings sah das Gericht dadurch keine öffentlichen oder privaten Interessen verletzt, die Handlung sei auch dazu nicht geeignet gewesen.

Aussagennotstand 

Im zweiten Anklagepunkt - der Falschaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss, wo Fuchs angegeben hatte, sich an die Weitergabe der Dokumente nicht mehr erinnern zu können - stellte das Gericht nun einen Aussagenotstand fest. Zum Zeitpunkt der Aussage im Jahr 2021 seien zahlreiche Anzeigen gegen den Angeklagten vorgelegen, zudem sei ein Ermittlungsverfahren gelaufen. "Er hat mit seinen Aussagen versucht, die Gefahr strafrechtlicher Verfolgung von ihm abzuwenden", hieß es in der Urteilsbegründung.

Der Staatsanwalt meldete volle Berufung an, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. Verteidiger Martin Riedl sagte im Anschluss gegenüber Journalisten, dass er das nunmehrige Urteil erwartet habe und einer Berufung keine Chancen einräume. Solange das Verfahren laufe, sei auch ein disziplinarrechtliches Verfahren aufrecht.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien, Johann Fuchs, ist am Dienstag vor dem Innsbrucker Landesgericht vom Vorwurf der Verletzung des Amtsgeheimnisses und der Falschaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss freigesprochen worden.
  • Im zweiten Anklagepunkt - der Falschaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss, wo Fuchs angegeben hatte, sich an die Weitergabe der Dokumente nicht mehr erinnern zu können - stellte das Gericht nun einen Aussagenotstand fest.

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