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Oö. LRH kritisiert Förderung für parteinahe Bildung

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Der Oö. Landesrechnungshof (LRH) kritisiert die Förderung der Erwachsenenbildung im Bundesland als intransparent. Auch würden "Einrichtungen mit Nähe zu einer politischen Partei bevorzugt gefördert", ergab eine Initiativprüfung. Solche Zuwendungen seien oft "nur schwer mit der Budgetbezeichnung 'Förderung von Volksbildungseinrichtungen' in Einklang zu bringen und stehen in einem Fall in einem problematischen Verhältnis zum Oö. Parteienfinanzierungsgesetz", so die Prüfer.

Der LRH prüfte die "Förderungen von Volksbildungseinrichtungen", also die außerberufliche Erwachsenenbildung. Zwischen 2018 bis 2021 wurden demnach insgesamt rund 23,3 Mio. Euro dafür ausgegeben. 4,5 Mio. Euro bekamen die großen, zertifizierten Bildungseinrichtungen. In Kurse für Basisbildung und zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses flossen rund 6,2 Mio. Euro, in die Bibliotheken vier Mio. Euro. "Aber 8,5 Mio. Euro stellte das Land als 'politische Mittel' für Einrichtungen zur Verfügung, bei denen die Nähe zu politischen Parteien erkennbar war", rechnete LRH-Direktor Friedrich Prammer vor. Eine mit "politischen Mitteln" geförderte Einrichtung habe im Schnitt 0,3 Mio. Euro pro Jahr und damit "etwa zehnmal so viel wie eine der allgemeinen Erwachsenenbildung" erhalten.

Mangels eines oberösterreichischen Gesetzes für die Förderung der Erwachsenenbildung sei die Entscheidungsfindung oft intransparent, monieren die Prüfer, hinzu kommen laufende Budgetüberschreitungen von durchschnittlich 2,1 Mio. Euro pro Jahr. "Die meisten finanziellen Ausgleiche fielen für Einrichtungen an, die mit 'politischen Mitteln' gefördert wurden", so Prammer. Er kritisiert auch, dass diese Einrichtungen in der Regel "nur einem sehr eingeschränkten Nutzerkreises dienten".

Abhilfe könnte nach Ansicht Prammers ein Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung, wie es der Bund beispielsweise habe, schaffen. Auch das Oö. Parteiengesetz sollte "klarer und schärfer formuliert sein", findet er. Derzeit sage es nur, dass das Geld, welches die Parteien bekommen, für politische Willensbildung und parteipolitische Bildung zu verwenden ist. Es gelte klar abzugrenzen, welche Bildungsmaßnahmen als Volksbildung gefördert werden, und welche der parlamentarischen und parteipolitischen Bildung zuzurechnen seien, die ohnehin "im Rahmen der Parteienfinanzierung, der Klubfinanzierung und der Förderungen für die Schulungen der Gemeindemandatare gefördert" würden, so Prammer.

In einem Fall sieht der LRH auch bei der Förderung für bauliche Maßnahmen in Bildungseinrichtungen ein Problem. Denn die betreffende Immobilie gehöre einer Partei. Die dieser Partei nahestehende Bildungseinrichtung sei nur eingemietet. Damit sei die Förderwerberin eine Partei gewesen, obwohl das Oö. Parteienfinanzierungsgesetz bereits die Finanzierung der Mitwirkung an der politischen Bildung beinhalte. Für Prammer könnte es sich damit um eine Doppelfinanzierung handeln. "Da die Rechenwerke der Parteien durch den LRH nicht geprüft werden dürfen, konnte der Sachverhalt nicht abschließend beurteilt werden."

LH-Stv. Christine Haberlander (ÖVP), deren Ressort für die Fördervergabe zuständig ist, wies darauf hin, dass "bei der Förderung der Einrichtungen in der Vergangenheit stets politischer Konsens sowie Einstimmigkeit in der Landesregierung herrschte". Sie nehme die Empfehlungen des LRH "sehr ernst", hieß es in einer Aussendung, man arbeite "schon jetzt an ihrer Umsetzung". Ein Auftrag an die zuständige Abteilung des Landes sei bereits erteilt worden. Jener Fall, in dem eine Partei die Fördermittel bekam, werde geprüft. "Sollte ein externes Gutachten die Rechtmäßigkeit nicht bestätigen, werden wir die Fördermittel zurückverlangen", so Haberlander.

Die Förderrichtlinien müssten ganz offenkundig stringenter werden, finden die Grünen. Man stehe hinter den Verbesserungsvorschlägen des LRH. "Klare Regeln müssen selbstverständlich sein. Wenn es also in diesem aktuellen Fördersystem Schieflagen gibt, sind diese zu beheben", so Klubobmann Severin Mayr.

Für NEOS-Klubobmann Felix Eypeltauer ist es die einzige saubere Lösung, Förderungen für Bildungseinrichtungen der Regierungsparteien als Parteienförderung anzurechnen. "Diese Förderungen sind in Wahrheit nichts anderes als Förderungen der Partei und ihrer Einrichtungen und damit Parteienfinanzierung. Diese ist in Oberösterreich ohnehin schon viel zu hoch, mit diesem 'Förder-Bonus' schwellen die Parteikassen aber noch um einige Millionen mehr an."

ribbon Zusammenfassung
  • Auch würden "Einrichtungen mit Nähe zu einer politischen Partei bevorzugt gefördert", ergab eine Initiativprüfung.
  • Solche Zuwendungen seien oft "nur schwer mit der Budgetbezeichnung 'Förderung von Volksbildungseinrichtungen' in Einklang zu bringen und stehen in einem Fall in einem problematischen Verhältnis zum Oö. Parteienfinanzierungsgesetz", so die Prüfer.
  • Jener Fall, in dem eine Partei die Fördermittel bekam, werde geprüft.

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