OGH-Präsident hat noch Bedenken bei Bundesstaatsanwaltschaft
Die "jetzt politisch offenbar einzementierte" Ausgestaltung der Weisungsspitze als Dreier-Gremium sei im internationalen Vergleich nahezu singulär und vor allem unter Effizienzgesichtspunkten problematisch, meinte der OGH-Präsident. Für ihn sei außerdem "schlicht unverständlich", warum die Dreierspitze vom Parlament gewählt und nicht durch ein Verfahren wie jenem zur Bestellung des OGH-Präsidenten ausgewählt werden soll. Durch den geplanten politischen Bestellmodus werde die oft zitierte "Anscheinsproblematik", deren Beseitigung die Reform angeblich dienen solle, "gewissermaßen verdreifacht", kritisierte Kodek. "Politischem Kuhhandel und Sidelettern" werde dadurch Vorschub geleistet, bei den gewählten Kandidaten könnte der Eindruck einer parteipolitischen Punzierung entstehen.
"Unverständlich" wäre für Kodek zudem, wenn die Qualifikationsanforderungen für die Weisungsspitze herabgesetzt und die Positionen auch für Personen ohne entsprechende Erfahrung als Richter und Staatsanwalt geöffnet würden. "Viel Energie und finanzielle Mittel werden für die Beseitigung einer angeblichen - in Wahrheit bloß herbeigeredeten - Anscheinsproblematik aufgewendet, während faktisch bestehende Defizite in der Personal- und Sachausstattung der Justiz kein Gehör finden", kritisierte er.
Zusammenfassung
- OGH-Präsident Georg Kodek warnt vor einem politisch selbst auferlegten Zeitdruck bei der geplanten Reform zur Bundesstaatsanwaltschaft und äußert massive Bedenken gegen ein vom Parlament gewähltes Dreiergremium.
- Er kritisiert, dass die Ausgestaltung der Weisungsspitze als Dreier-Gremium international nahezu singulär sei und unter Effizienzgesichtspunkten problematisch erscheine.
- Kodek bemängelt, dass durch die geplante politische Bestellung die 'Anscheinsproblematik' verstärkt und faktische Defizite in der Justiz weiterhin nicht adressiert würden.
