ÖVP und FPÖ mit Kritik an EGMR
"Der EGMR mutiert zur Schutzmacht für ausländische Straftäter, während die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung mit Füßen getreten wird", meinte etwa Schnedlitz. Seit vielen Jahre warne man "vor dieser absurden EGMR-Rechtsprechung, die das Recht auf Sicherheit unserer eigenen Bevölkerung faktisch negiert und etwa die Rechte von straffälligen illegalen Einwanderern, die das Asylrecht missbrauchen, an oberste Stelle rückt". Er kritisierte, dass "sich eine Regierung und ein Innenminister dem so einfach unterwirft" - dies sei "ein Akt der Hilflosigkeit und des fahrlässigen Desinteresses, die Interessen der eigenen Bevölkerung durchzusetzen".
Marchetti wiederum nannte die EGMR-Entscheidung "ein weiteres Indiz dafür, dass der Gerichtshof mittlerweile meilenweit von den Asylrealitäten in den Mitgliedsstaaten entfernt ist". Und: "Abschiebungen von Straftätern werden passieren - ganz gleich, ob der EGMR doch noch zur Vernunft kommt oder ob wir dafür den Weg einer authentischen Interpretation der EMRK beschreiten müssen". Damit würde dem Gerichtshof vorgegeben, wie bestimmte Artikel der Menschenrechtskonvention (EMRK) auszulegen sind - das erfordert allerdings die Übereinstimmung der einzelnen Mitgliedsstaaten. Die Konvention sei "kein Instrument, das von den Unterzeichnerstaaten zur Dauerversorgung von schweren Straftätern aus aller Welt erdacht wurde", meinte Marchetti. "Die EMRK wurde vielmehr für vulnerable Menschen geschaffen, die tatsächlich Hilfe brauchen."
Im konkreten Fall geht es um die Abschiebung eines wegen gewerbsmäßigen Diebstahls, Raub und Urkundenunterdrückung verurteilten Syrers, der mehrfach untergetaucht ist und dessen Eltern und Geschwister in seinem Heimatland leben. Er selbst ist nach eigenen Angaben 2022 ausschließlich wegen des Kriegs aus Syrien geflohen und hat dort Angst um sein Leben. Der EGMR verlangt von Österreich weitere Informationen zu dem Fall - unter anderem weil ein vor kurzem nach Syrien abgeschobener Mann nicht mehr erreicht werden konnte. Der vorläufige Abschiebestopp gilt bis mindestens 25. September.
Zusammenfassung
- Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Abschiebung eines wegen mehrerer Straftaten verurteilten Syrers bis mindestens 25. September vorläufig gestoppt.
- Im konkreten Fall fordert der EGMR von Österreich zusätzliche Informationen, da ein kürzlich nach Syrien abgeschobener Mann nicht mehr auffindbar ist und der betroffene Syrer 2022 wegen des Kriegs geflohen ist.