ÖGK muss Telemedizin neu ausschreiben
Die Ärztekammern Wien und Steiermark hatten die Ausschreibung rechtlich angefochten. Laut ÖGK richtet sich das Urteil nur gegen formale Kriterien: "Beanstandet wurde, dass bestimmte inhaltliche und umfangsbezogene Rahmenbedingungen in der Vergabeunterlage präzisiert werden müssen." Der Plan, Telemedizin generell zu etablieren, sei nicht in Frage gestellt worden.
Telemedizinische Versorgung sei in vielen Ländern bereits ein erfolgreich etabliertes Konzept, so die Gesundheitskasse. Per Videotelefonie erhalten Patientinnen und Patienten einen "einfachen, sicheren und schnellen Zugang zu medizinischer Erstberatung". Besonders profitieren sollen Personen mit leichten Beschwerden, bei denen eine Ersteinschätzung "ohne unmittelbaren physischen Kontakt möglich und sinnvoll ist". Die ÖGK will dadurch Zeit und Kosten sparen.
Zusammenfassung
- Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) muss die Ausschreibung für die telemedizinische Versorgung nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom Freitag aus formalen Gründen neu aufsetzen.
- Die Ärztekammern Wien und Steiermark hatten die ursprüngliche Ausschreibung rechtlich angefochten, wobei das Gericht insbesondere die Präzisierung bestimmter Rahmenbedingungen in den Vergabeunterlagen forderte.
- Die ÖGK betont, dass der Ausbau der Telemedizin weiter verfolgt wird, um Patientinnen und Patienten per Videotelefonie schnellen und sicheren Zugang zur medizinischen Erstberatung zu ermöglichen und Zeit sowie Kosten zu sparen.