Novelle zu Großverfahren geht in Begutachtung
Neben der Plattform sollen weitere Digitalisierungsmöglichkeiten zur Verfahrensvereinfachung geprüft und die Pflicht zur Veröffentlichung in Tageszeitungen überprüft werden. Fraglich sei, ob letztere noch zeitgemäß ist, weshalb modernere Alternativen in Betracht gezogen werden sollen, hieß es in einer Aussendung.
Die Behörde kann zudem eine Frist setzen, bis zu der Parteienvorbringen spätestens zu erstatten sind. Das soll spätestens eine Woche vor der mündlichen Verhandlung der Fall sein. Verspätetes Vorbringen ist nicht mehr zu berücksichtigen. Auch für Teilbereiche eines Vorhabens kann das Ermittlungsverfahren künftig abgeschlossen werden. Die Auflagefrist von Ediktalschriften wird von acht auf sechs Wochen verkürzt. "Mit den neuen Fristen für Parteienvorbringen verhindern wir, dass Verfahrensbeteiligte - wie etwa NGOs - Verfahren ewig verschleppen können", wird Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) zitiert, der so "bewusstem Verzögern" einen Riegel vorschieben will.
Durch eine Senkung der Einstiegsschwelle - künftig soll das Großverfahren ab 50, nicht erst ab 100 Beteiligten zum Einsatz kommen - sollen mehr Verfahren von den beschleunigten Regeln profitieren. Auch während der Weihnachts- und Sommermonate sollen Großverfahren künftig durchgeführt werden können: "Die Sommerpause für öffentliche Bekanntmachungen - die sogenannte Ediktalsperre - wird gestrichen", so Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP). Prüfen will man außerdem, ob die Heranziehung von Amtssachverständigen und die Regelung über nicht-amtliche Sachverständige einfacher gestaltet werden kann.
Die Neuerung wurde bereits beim Sommerministerrat am Mittwoch angekündigt. "Als Nächstes folgt ein Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien. Im Herbst reformieren wir die Umweltverträglichkeitsprüfungen", verkündete Hattmannsdorfer weiters. Ziel sei, dass Genehmigungen schneller und Verfahren schlanker werden, "damit Investitionen und Innovationen wieder leichter möglich sind."
Lob aus der Wirtschaftskammer
Eine positive Rückmeldung kam aus der Wirtschaftskammer. "Die Novelle stellt ein modernes, gut strukturiertes Verfahrensrecht in Aussicht, das unnötige Verzögerungen verhindert und die Rechte aller Verfahrensparteien wahrt", stellte Siegfried Menz, Obmann der Bundessparte Industrie, in einer Aussendung fest. Das könne "auf Ebene der Gesetzgebung ein wesentlicher Baustein für ein Comeback der österreichischen Industrie sein." Er plädierte für eine rasche Umsetzung der verfahrensbeschleunigenden Maßnahmen.
Zusammenfassung
- Die Regierung bringt eine Novelle zur Beschleunigung von Großverfahren in Begutachtung, wodurch das vereinfachte Verfahren künftig schon ab 50 Beteiligten (statt bisher 100) greift und Stellungnahmen bis 5. September möglich sind.
- Mit der Abschaffung der Sommerpause für öffentliche Bekanntmachungen und strengeren Fristen sollen bewusste Verzögerungen durch Verfahrensbeteiligte verhindert werden, was von der Wirtschaftskammer als wichtiger Beitrag für die Industrie gelobt wird.