Notare-Chef mit Kritik an Schellhorn, für Gebühren-Aus
"Ich würde gerne einmal mit ihm reden", meinte Platter in Bezug auf Schellhorn. Bisher müsse er jedenfalls feststellen, dass der pinke Staatssekretär für Entbürokratisierung und Deregulierung "nicht auf unser Vorbringen hört", bemängelte der Tiroler Notariatskammer-Präsident. Zu besprechen gäbe es viel. Beispielsweise "wo eine Entbürokratisierung sinnvoll ist", wie etwa beim Gebühren-Aus, der Digitalisierung und der Entlastung von Behörden. "Und wo nicht, wie etwa bei der Formpflicht", so Platter.
Die mit dem Berufsstand des Notars einhergehende "Formpflicht" werde von den politisch Verantwortlichen fälschlicherweise "als bürokratisch beurteilt". "Das empfinden wir nicht so. Wir sehen uns nicht als Teil des Problems, sondern als Teil der Lösung. Dass Rechtssicherheit zu mehr Bürokratie führen soll, ist mir nicht bewusst und ersichtlich", erklärte Platter. Die Formpflicht garantiere, "dass wichtige Entscheidungen rechtlich eindeutig, nachvollziehbar und nicht vorschnell getroffen werden." "Wir haben außerdem im Gegensatz zu den anderen Rechtsdienstleistern eine neutrale Position und sind allen verpflichtet", appellierte der Notariatskammer-Chef an die Politik, das Potenzial der Notare für Bürokratieabbau, schlankere Strukturen und besseres Service zu erkennen und ihnen mehr Aufgaben anzuvertrauen.
Generell würden die Regierenden die Notare und deren Interessensvertreter "zu wenig kennen und zu wenig wissen, was wir leisten": "Wir helfen der Bevölkerung, sind flächendeckend vertreten und noch dazu sehr gut aufgestellt, was das Digitale betrifft. Das wird nicht erkannt."
Die Notariate seien "schlanker" als Ämter und Behörden und somit auch effizienter, begründete Platter seine erneute Forderung nach einem Mehr an Kompetenzen und Aufgaben für seinen Berufsstand. Es gehe aber nicht um eine Anhäufung von letzteren, sondern man würde gerne "helfen" und Behörden wie Justiz entlasten - im Sinne der Dienstleistung an den Bürgern. So plädierte der Tiroler Notariatskammer-Chef unter anderem für die gänzliche notarielle Abwicklung der Verlassenschaftsverfahren, der einvernehmlichen Scheidungen oder etwa für die Erlaubnis, künftig bei Unternehmensgründungen Steuernummern zu vergeben und Firmenbucheinträge vorzunehmen. Großteils sei hier seit Amtsantritt der jetzigen Bundesregierung leider noch nichts vorangebracht worden.
Bei Unternehmens- bzw. GmbH-Gründungen dauere es oft Wochen, bis die Steuernummer vergeben werde, so Platter: "Der Langsamste ist hier der Staat". Bei den Verlassenschaften wiederum würden die Notare jetzt schon zeigen - sie sind für die Vorbereitung zuständig - "dass innerhalb von durchschnittlich sechs Monaten jeder Nachlass erledigt ist." Eine künftige gänzliche Abwicklung würde auch hier zu Beschleunigung, Bürokratieabbau und Kostenreduzierung führen: "Die Verlassenschaften wären dann für den Staat günstiger. Wir sind darauf ausgelegt, digital und unbürokratisch zu arbeiten." In diesem Zusammenhang verwies Platter auch darauf, dass bereits seit dem Jahr 2000 alle Notariatsakte digital zur Verfügung stehen würden: "Wir können jede Rechtsdienstleistung digital abbilden. In Sachen Digitalisierung sind wir schon lange Vorreiter." Die einzige Ausnahme seien die Testamente, die "sehr formpflichtig" wären und bei denen es hierzulande noch kein digitale Form gebe. Er könne sich aber gut vorstellen und sei auch dafür, dass diese letzte Lücke bald geschlossen wird. Digitale Testamente hätten "mit Sicherheit die gleiche Rechtssicherheit" und würden die Gefahr von Manipulationen sogar noch mehr minimieren.
Kritik an Nicht-Einbindung und Husch-Pfusch-Gesetzgebung
Ein Dorn im Auge war Platter indes auch der Gesetzgebungsprozess der Dreierkoalition im Bund. Er ortete "Speed kills" und "Hudelei" und kritisierte dabei die seiner Ansicht nach extrem kurzen Begutachtungsfristen. Die Gesetze würden dann oftmals äußerst kompliziert ausfallen, so dass sich "selbst die Experten nicht auskennen." Dies betreffe etwa das Budgetbegleitgesetz, das Grunderwerbssteuergesetz oder die Anfang des Jahres in Kraft getretene Novelle des Mietrechts. Bei letzterer, die unter anderem eine Verlängerung der Mindestbefristung von befristeten Mietverträgen von drei auf fünf Jahre im Falle von Unternehmern enthält, habe man auf einen "strittigen Unternehmerbegriff" aus dem Konsumentenschutzgesetz zurückgegriffen. Dieser könne quasi zu Rechtsunsicherheit und zu einer Benachteiligung von Vermietern führen, kritisierte Platter. "Wir haben das Gefühl, dass wir im Gesetzgebungsprozess nicht gehört werden. Nach dem Motto: 'Was ihr uns sagt, ist uns egal ́", wurde der Notariatskammerpräsident deutlich und mahnte die stärkere Einbindung von Fachleuten vor dem parlamentarischen Beschluss ein.
Aus für Gebühren gefordert
Auch das Thema Gebühren lag dem Notariatskammerchef etwas schwer im Magen. Platter sprach sich für die Abschaffung des Gebührengesetzes bzw. das Aus für Gebühren auf schriftliche Verträge aus. Zum einen sei das Gebührengesetz, das als "Papiersteuer" konzipiert worden war, angesichts der digitalen Entwicklung nicht mehr zu rechtfertigen. Vor allem würden die Gebühren aber zu Lasten der Rechtssicherheit gehen. Dies betreffe vor allem Eheverträge, durch die schließlich Rechtssicherheit geschaffen werden soll. "Dass man für die Schaffung von Rechtssicherheit auch noch Gebühren zahlen muss, ist für mich rechtspolitisch falsch und auch nicht gerecht bzw. sozial", betonte Platter. Und im Endeffekt komme es dem Staat im Falle des Nicht-Vorliegens eines Vergleiches bzw. eines Ehevertrages und bei einer Scheidung volkswirtschaftlich teurer. Zudem würden aufgrund der Gebühren Verträge oft vermieden, um sich ebendiese zu sparen. So werde eigentlich Rechtsunsicherheit geschaffen, argumentierte der Interessensvertreter. Deshalb sollten derartige "Vergleichsgebühren" der Vergangenheit angehören - wie es etwa bei den Gebühren für private Mietverträge auch geschafft worden sei - wenngleich es Gebühren für Verträge zu Geschäftsraummieten unverständlicherweise noch immer gebe.
Zusammenfassung
- Oskar Platter, Präsident der Notariatskammer Tirol und Vorarlberg, kritisiert die Bundesregierung und insbesondere Staatssekretär Schellhorn (NEOS) für mangelnde Entbürokratisierung und fehlende Kommunikation.
- Platter fordert ein Aus für das Gebührengesetz, da Gebühren auf schriftliche Verträge und Eheverträge im digitalen Zeitalter nicht mehr gerechtfertigt und sozial ungerecht seien.
- Er hebt hervor, dass Notariatsakte bereits seit 2000 digital vorliegen und Notare effizienter als Behörden arbeiten, etwa bei Verlassenschaftsverfahren, die durchschnittlich in sechs Monaten abgeschlossen werden.
- Platter kritisiert die Gesetzgebung als „Husch-Pfusch“ mit zu kurzen Begutachtungsfristen, was zu komplizierten Gesetzen und Rechtsunsicherheit führe.
- Er betont die Bedeutung der Formpflicht für Rechtssicherheit und sieht Notare als neutrale, digital aufgestellte Dienstleister, die Behörden entlasten und mehr Kompetenzen erhalten sollten.
