Nikbakhsh zu Kurz-Ermittlungen: WKStA-Schreiben "liest sich wie eine Anklageschrift"

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"profil"-Journalist Michael Nikbakhsh meint, dass sich die Verständigung von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Bundeskanzler Kurz sehr "anklagefest" liest.

Am Mittwoch wurde bekannt, dass gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und seinen Kabinettschef Bernhard Bonelli ein Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss läuft. "profil"-Journalist Michael Nikbakhsh ist der Ansicht, dass die Anzeige der NEOS hierbei ein "zusätzliches Momentum" geschaffen habe. Die Vorarbeit der NEOS, die die Aussagen von Bonelli und Kurz im U-Ausschuss mit den bekannten Chatprotokollen von ÖBAG-Vorstand Thomas Schmid verglichen haben, habe das "Prozedere beschleunigt", sagt der Journalist im PULS 24 Interview.

Nikbakhsh, dem die Dokumente vorliegen, sagt, dass sich die Verständigung von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen Kurz und Bonelli wie "eine Anklageschrift" lesen würde. Das müsse natürlich nicht bedeuten, dass es wirklich zu einer Anklage komme, schränkt der Journalist ein. Er geht nicht davon aus, dass es zu weiteren Ermittlungsschritten wie Handy-Beschlagnahmungen bei Kurz oder Bonelli kommen werde. Diese wären seinem Verständnis nach bereits gesetzt worden, wenn sie als notwendig erachtet worden wären.

"Zwei Angriffspunkte" der Justiz

Es gehe deshalb bei den Ermittlungen gegen Kurz und Bonelli um "Schmid im allerweitesten Sinne". Nikbakhsh macht im Interview mit PULS 24 Anchor René Ach "zwei Angriffspunkte" der Justiz aus:

Einerseits habe Kurz im U-Auschuss gesagt, dass er erst spät von der Bewerbung von Schmid für den Posten als ÖBAG-Vorstand erfahren habe und nicht weiter darin involviert gewesen sei. Die WKStA sage hier: "Das stimmt nicht", fasst der Journalist zusammen. Die Chatprotokolle würden das Gegenteil zeigen. 

Andererseits gehe es um Kurz' Aussagen im Ausschuss zur Zusammensetzung des ÖBAG-Aufsichtsrats. Laut Kurz sei dafür das ausschließlich das Finanzministerium zuständig gewesen. Die Chatprotokolle würden aber zeigen, Kurz in die Bestellung des Vorstands sehr wohl involviert gewesen sei. Diese "Widersprüche sind da", meint Nikbakhsh.

Nikbakhsh erklärt im Interview auch, dass zur Erfüllung des Paragraphen "falsche Beweisaussage" nicht unbedingt eine "glatte Lüge" nachgewiesen werden muss. Es sei ausreichend, wenn eine objektiv unrichtige Darstellung eines Sachverhalts aufgezeigt werden könne.

ribbon Zusammenfassung
  • Am Mittwoch wurde bekannt, dass gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und seinen Kabinettschef Bernhard Bonelli ein Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss läuft.
  • Die Vorarbeit der NEOS, die die Aussagen von Bonelli und Kurz im U-Ausschuss mit den Chatprotokollen von ÖBAG-Vorstand Thomas Schmid verglichen haben, habe das "Prozedere beschleunigt", sagt "profil"-Journalist Michael Nikbakhsh im PULS 24 Interview.
  • Nikbakhsh, dem die Dokumente vorliegen, sagt, dass sich die Verständigung von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen Kurz und Bonelli wie "eine Anklageschrift" lesen würde.
  • Das müsse natürlich nicht bedeuten, dass es wirklich zu einer Anklage komme, schränkt der Journalist ein.
  • Einerseits habe Kurz im U-Auschuss gesagt, dass er erst spät von der Bewerbung von Schmid für den Posten als ÖBAG-Vorstand erfahren habe und nicht weiter darin involviert gewesen sei. Die Chatprotokolle würden das Gegenteil zeigen.
  • Andererseits gehe es um Kurz' Aussagen im Ausschuss zur Zusammensetzung des ÖBAG-Aufsichtsrats. Laut Kurz sei dafür das ausschließlich das Finanzministerium zuständig gewesen. Auch hier zeigen die Chats etwas anderes.

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