Niedrigere Pensionsanpassung liegt nun als Gesetz vor
Zum Gesamtpensionseinkommen werden beispielsweise Hinterbliebenen- und Invaliditätspensionen aber auch Sonderpensionen der Länder einbezogen. Wegen letzterer bräuchte es im Nationalrat eine Verfassungsmehrheit. Ein Beschluss der neuen Pensionsregelungen könnte in der Plenarwoche im Oktober erfolgen. Heute wird er fürs erste dem zuständigen Sozialausschuss zur weiteren Debatte zugewiesen.
Dass es überhaupt eine Novelle braucht, hängt damit zusammen, dass an sich die Pensionen voll wert angepasst werden müssten. Wegen des starken Budgetdrucks hat man sich in der Regierung aber trotz Widerstands der Seniorenvertreter darauf verständigt, nur Pensionen bis 2.500 Euro voll die Teuerung abzugelten. Dafür braucht es eben einen Gesetzesbeschluss.
Zusammenfassung
- Die Koalition hat im Nationalrat einen Gesetzesantrag zur Pensionsanpassung 2026 eingebracht, der heute dem Sozialausschuss zugewiesen wurde.
- Pensionen bis 2.500 Euro werden mit 2,7 Prozent Inflationsausgleich angepasst, während höhere Pensionen einen monatlichen Fixbetrag von 67,50 Euro erhalten.
- Für die Einbeziehung von Sonderpensionen der Länder ins Gesamtpensionseinkommen ist eine Verfassungsmehrheit im Nationalrat erforderlich, ein Beschluss könnte im Oktober erfolgen.