APA/dpa/Peter Kneffel

Niederösterreich: Schulstartgeld bringt 100 Euro

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Im Kampf gegen die Teuerung hat das Land Niederösterreich am Montag das Schulstartgeld präsentiert.

Es werde 100 Euro für jedes Kind bringen, kündigte Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) in Tulln an. Etwa 200.000 Buben und Mädchen sollen ab September davon profitieren. Das bedeute eine Gesamtinvestitionssumme von 20 Millionen Euro.

Es sei "wichtig und notwendig, die Familien zu entlasten", sagte Mikl-Leitner. "Deshalb werden mit dem niederösterreichischen Schulstartgeld alle Kinder mit 100 Euro unterstützt. Egal, ob Taferlklassler, Kinder, die in eine neue Schule oder Ausbildung wechseln oder einfach in die nächste Klasse oder das nächste Lehrjahr aufsteigen."

Weitere Maßnahmen ab September

Zusätzlich zum Anti-Teuerungspaket des Bundes in Höhe von 28 Milliarden Euro sollen in Niederösterreich ab September weitere Maßnahmen gesetzt werden, um den Familien im Bundesland zusätzlich unter die Arme zu greifen, erinnerte Mikl-Leitner zudem. Das blau-gelbe Schulstartgeld sei eine erste Initiative.

"Wir wollen, dass die Hilfe schnell kommt. Deshalb war es uns wichtig, dass diejenigen, die Unterstützung brauchen, einfach nur ein Online-Formular ausfüllen müssen und dann das Schulstartgeld direkt aufs Konto bekommen", erläuterte Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister. Das Formular aufzurufen soll Mitte August möglich sein.

Für die Beantragung gibt es zwei Grundvoraussetzungen: Das Kind braucht einen ordentlichen Wohnsitz in Niederösterreich, und ein Elternteil muss in Niederösterreich seinen Hauptwohnsitz haben. Das Schulstartgeld kann bis zum Ende des Semesters im Februar beantragt werden.

ribbon Zusammenfassung
  • Es werde 100 Euro für jedes Kind bringen, kündigte Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) in Tulln an.
  • Etwa 200.000 Buben und Mädchen sollen ab September davon profitieren.
  • Für die Beantragung gibt es zwei Grundvoraussetzungen: Das Kind braucht einen ordentlichen Wohnsitz in Niederösterreich, und ein Elternteil muss in Niederösterreich seinen Hauptwohnsitz haben.

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