Niederlage für Ungarn vor EuGH bahnt sich an

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Für Ungarn bahnt sich eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof im Streit um das vom Europäischen Parlament 2018 initiierte EU-Rechtsstaatsverfahren an. Der Generalanwalt des EU-Gerichts schlug am Donnerstag vor, die Klage Ungarns als unbegründet abzuweisen. Die Klage sei zwar zulässig, aber nicht begründet, heißt es in dem Antrag des Generalanwalts. In vier von fünf Fällen folgen die EU-Richter üblicherweise dem Generalanwalt.

Ein endgültiges Urteil wird in den nächsten Wochen erwartet. Mit dem Bericht der niederländischen grünen EU-Abgeordneten Judith Sargentini hatte das Europaparlament im September 2018 formell das Rechtsstaatsverfahren nach Artikel-7 des EU-Vertrags gegen Ungarn ausgelöst. 2017 hatte bereits die EU-Kommission ein Rechtsstaatsverfahren gegen Polen wegen der umstrittenen Justizreformen der Regierung in Warschau eingeleitet. Mit der Entschließung der Abgeordnete wurde EU-Ministerrat aufgefordert, im Einklang mit Artikel 7 des EU-Vertrags festzustellen, dass die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Werte, auf die sich die Europäische Union gründe, durch Ungarn bestehe.

Die Entschließung wurde mit 448 Ja-Stimmen gegen 197 Nein-Stimmen angenommen, wobei sich 48 der anwesenden Europaabgeordneten der Stimme enthielten. Wären die Stimmenthaltungen bei der Berechnung der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen einbezogen worden, wäre die erforderliche Mehrheit verfehlt worden. Das Parlament wandte die Vorschrift seiner Geschäftsordnung an, wonach Stimmenthaltungen nicht zu berücksichtigen sind.

Ungarn hat beim EU-Gerichtshof beantragt, die fragliche Entschließung für nichtig zu erklären, und verlangt, dass auch die Stimmenthaltungen hätten berücksichtigt werden müssen. In diesem Fall wäre die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit verfehlt worden.

Der Generalanwalt gab nun dem EU-Parlament Recht. "Stimmenthaltung" und "abgegebene Stimmen" würden sich gegenseitig ausschließen. Außerdem habe die Geschäftsordnung des Europaparlaments Stimmenthaltungen eindeutig von der Zählung ausgeschlossen.

ribbon Zusammenfassung
  • Für Ungarn bahnt sich eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof im Streit um das vom Europäischen Parlament 2018 initiierte EU-Rechtsstaatsverfahren an.
  • Der Generalanwalt des EU-Gerichts schlug am Donnerstag vor, die Klage Ungarns als unbegründet abzuweisen.
  • Die Klage sei zwar zulässig, aber nicht begründet, heißt es in dem Antrag des Generalanwalts.
  • "Stimmenthaltung" und "abgegebene Stimmen" würden sich gegenseitig ausschließen.