Neues Gesetz für mehr Cybersicherheit
Diese soll als zentrale Anlaufstelle für alle Cybersicherheits-Angelegenheiten dienen. Ebenso soll bestehende Expertise in einem nationalen Koordinierungszentrum für Cybersicherheit gebündelt werden. Die Novelle richtet sich an Behörden, aber auch an Unternehmen und Einrichtungen, die der kritischen Infrastruktur zuzurechnen sind, etwa Energieversorger und Lebensmittelhandel.
Da das Gesetz in dieser Plenarwoche des Nationalrats eingebracht wurde, könnte es noch im Dezember vom Parlament abgesegnet werden. Dafür erforderlich ist allerdings eine Zwei-Drittel-Mehrheit, da es Verfassungsbestimmungen enthält.
Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) meinte in einer schriftlichen Stellungnahme, es gehe in erster Linie um Beratung und Vorsorge. Österreich müsse widerstandsfähiger gegen Cyber-Bedrohungen werden. Staatssekretär Jörg Leichtfried (SPÖ) erkannte mit der Novelle, die einer EU-Richtlinie folgt, einen wichtigen Schritt in Richtung eines robusten Sicherheitsnetzes. Seitens der NEOS meinte Generalsekretär Douglas Hoyos, dass man mit der neuen Cybersicherheitsbehörde auch den rasant wachsenden Gefahren durch russische Angriffe und Sabotage begegne.
Freilich hat man sich durchaus Zeit gelassen mit der Novelle. Eigentlich hätte Österreich die entsprechende EU-Richtlinie schon bis Oktober 2024 umsetze müssen. Ein Gesetzesvorschlag erreichte aber nicht die nötige Zweidrittelmehrheit im Parlament.
Zusammenfassung
- Das Gesetz richtet sich an Behörden sowie Unternehmen der kritischen Infrastruktur wie Energieversorger und Lebensmittelhandel und sieht zudem ein nationales Koordinierungszentrum für Cybersicherheit vor.
- Für die Verabschiedung des Gesetzes, das einer EU-Richtlinie folgt und eigentlich bis Oktober 2024 hätte umgesetzt werden müssen, ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament erforderlich.
