APA/APA (AFP/Symbolbild)/INA FASSBENDER

Neue Einreisebestimmungen gelten ab Donnerstag

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Ab Donnerstag gelten strengere Einreisebestimmungen für Österreicher sowie für Personen mit Wohnsitz in Österreich, die sich schon vor der Kundmachung der Verordnung im Ausland befunden haben. Für die Rückkehr nach Österreich aus Corona-Risikogebieten ist nun ein negativer PCR-Test Pflicht. Andernfalls müssen die Betroffenen in Heimquarantäne und den Test innerhalb von 48 Stunden nachholen.

Ab Donnerstag gelten strengere Einreisebestimmungen für Österreicher sowie für Personen mit Wohnsitz in Österreich, die sich schon vor der Kundmachung der Verordnung im Ausland befunden haben. Für die Rückkehr nach Österreich aus Corona-Risikogebieten ist nun ein negativer PCR-Test Pflicht. Andernfalls müssen die Betroffenen in Heimquarantäne und den Test innerhalb von 48 Stunden nachholen.

Sobald ein negatives Test-Ergebnis vorliegt, dürfen die Betroffenen die Quarantäne beenden. Wenn dieser Test nicht nachgeholt wird, bedeutet das eine Verwaltungsübertretung, die mit bis zu 1.450 Euro zu bestrafen ist, hieß es auf APA-Nachfrage im Ministerium.

Für einreisende Drittstaatsangehörige ohne Wohnsitz in Österreich gilt grundsätzlich ein Einreiseverbot, außer diese kommen aus dem Schengen-Raum und können einen negativen PCR-Test vorlegen, der ebenfalls nicht älter als drei Tage ist. Nach der Einreise haben diese Personen aber in jedem Fall eine zehntägige (Heim-)Quarantäne anzutreten. Ein "Freitesten" aus der Quarantäne ist nicht möglich. Für die Quarantäne ist eine Unterkunftsbestätigung vorzulegen; die Kosten dafür sind selbst zu tragen.

Ausnahmen gibt es für folgende Drittstaatsangehörige: Pflegepersonal, Saisonarbeitskräfte und Diplomaten. Sofern sie sich nicht durchgehend in einem der als sicher eingestuften Länder aufgehalten haben, müssen auch sie einen negativen PCR-Test vorweisen und dann eine zehntägige Heimquarantäne antreten. Diese Gruppe darf die Quarantäne aber beenden, sobald ein währenddessen durchgeführter PCR-Test negativ ausfällt.

Die Gewerkschaft ortet weiterhin Chaos. Leidtragende seien etwa 24-Stunden-Betreuer aus dem Ausland, kritisierte Christoph Lipinski von vidaflex, der Initiative für EPUs und Neue Selbstständige. Die Betroffenen würden widersprüchlich informiert. "Wenn zum Beispiel eine 24-Stunden-Betreuerin aus einem Drittstaat bei ihrer Vertretung, der Wirtschaftskammer Österreich, anruft und Informationen die Einreise nach Österreich betreffend will, bekommt sie innerhalb von zwei Stunden zwei unterschiedliche Antworten", berichtete Lipinski aus der Praxis.

Die Wirtschaftskammer (WKÖ) wundert sich wiederum über die Gewerkschafts-Kritik. Andreas Herz, Obmann des Fachverbandes Personenberatung und Personenbetreuung, verwies auf die gültige Verordnung des Gesundheitsministers. Die Gewerkschaft solle keine Ängste schüren.

In der Verordnung sind insgesamt 32 Risikogebiete definiert. Als Staaten bzw. Gebiete mit einem erhöhten Covid-19-Risiko gelten laut der Verordnung Ägypten, Albanien, Bangladesch, Weißrussland (Belarus), Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, Chile, Ecuador, Indien, Indonesien, Iran, Kosovo, Mexiko, Moldau (Moldawien), Montenegro, Nigeria, Nordmazedonien, Pakistan, Peru, Philippinen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Schweden, Senegal, Serbien, Südafrika, Türkei, Ukraine, Vereinigte Staaten und die Provinz Hubei (China).

ribbon Zusammenfassung
  • Ab Donnerstag gelten strengere Einreisebestimmungen für Österreicher sowie für Personen mit Wohnsitz in Österreich, die sich schon vor der Kundmachung der Verordnung im Ausland befunden haben.
  • Für die Rückkehr nach Österreich aus Corona-Risikogebieten ist nun ein negativer PCR-Test Pflicht.
  • Andernfalls müssen die Betroffenen in Heimquarantäne und den Test innerhalb von 48 Stunden nachholen.
  • Die Betroffenen würden widersprüchlich informiert.