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Netanyahu ist in Slowenien "unerwünschte Person"

Heute, 14:26 · Lesedauer 2 min

Das EU- und NATO-Land Slowenien hat den israelischen Premierminister Benjamin Netanyahu zur unerwünschten Person erklärt und ihm damit die Einreise verboten. Das beschloss die Regierung in Ljubljana, wie die staatliche slowenische Nachrichtenagentur STA unter Berufung auf die Staatssekretärin im Außenministerium, Neva Grasic berichtete.

Als erstes EU-Land hatte Slowenien bereits im Juli dieses Jahres zwei ultrarechte israelische Regierungsmitglieder für unerwünscht erklärt: Sicherheitsminister Itamar Ben-Gvir und Finanzminister Bezalel Smotrich. "Die Öffentlichkeit ist sich dessen bewusst, dass gegen ihn (Netanyahu) ein Verfahren wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit läuft. Unter anderem stellte der Internationale Gerichtshof am 19. Juli 2024 fest, dass mehrere israelische Richtlinien und Praktiken sowohl gegen das humanitäre Völkerrecht als auch gegen die Menschenrechte verstoßen", sagte Grasic laut STA.

"Mit dieser Entscheidung (des Einreiseverbots für Netanyahu) sendet die Regierung eine klare Botschaft an den Staat Israel, dass Slowenien konsequenten Respekt vor den Entscheidungen internationaler Gerichte und dem humanitären Völkerrecht erwartet", fügte Grasic auf dem Profil ihrer Regierung in der Plattform X hinzu. Slowenien gehört seit Ausbruch des jüngsten Gaza-Konflikts zu den stetigsten Kritikern von Netanyahus Politik in diesem Bereich und engagiert sich für die Anliegen der Palästinenser.

Zusammenfassung
  • Slowenien hat Israels Premierminister Benjamin Netanyahu zur unerwünschten Person erklärt und ihm die Einreise verboten.
  • Bereits im Juli 2024 wurden zwei weitere israelische Regierungsmitglieder, Itamar Ben-Gvir und Bezalel Smotrich, von Slowenien mit einem Einreiseverbot belegt.
  • Die slowenische Regierung begründet die Entscheidung mit laufenden Verfahren gegen Netanyahu wegen Kriegsverbrechen und verweist auf die Feststellung des Internationalen Gerichtshofs vom 19. Juli 2024 zu Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht.