"Schädigt Ansehen"
Kneissl den Pass entziehen? NEOS starten Vorstoß
Dieses solle prüfen, ob Kneissl "im Dienst eines fremden Staates steht" und "durch ihr Verhalten die Interessen oder das Ansehen der Republik erheblich schädigt".
In diesem Fall ist einer Staatsbürgerin die österreichische Staatsbürgerschaft zu entziehen, sieht Paragraf 33 Absatz 1 des Staatsbürgerschaftsgesetzes vor. Kneissl lebt seit mehreren Jahren in Russland und es ist unsicher, ob sie überhaupt noch die österreichische Staatsbürgerschaft hat. Diese hätte sie automatisch durch die Annahme der russischen verloren. Kneissl hatte ihren letzten österreichischen Wohnsitz in Niederösterreich.
"Abwertende Aussagen" über Österreich
Oberhofer verweist in seiner der APA vorliegenden vierseitigen Sachverhaltsdarstellung auf die "pauschalen und abwertenden Aussagen" Kneissls über Österreich und seine Bevölkerung sowie ihre wiederholten Aussagen zum russischen Aggressionskrieg gegen die Ukraine, die als "relativierend oder rechtfertigend" wahrgenommen wurden.
Weil Kneissl als ehemalige Außenministerin Österreichs wahrgenommen werde, "ist ein besonderer Konnex zum Ansehen der Republik gegeben". "Die Äußerungen bergen jedenfalls die Gefahr, geeignet zu sein, negative Auswirkungen auf die außenpolitischen Interessen der Republik Österreich zu entfalten", so der Parteikollege von Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS).
"Weitgehende Abgrenzung zur Person notwendig"
Der russische Angriffskrieg stelle "einen erheblichen Eingriff in die grundlegendsten Sicherheitsinteressen" Österreichs dar. Durch den "immer noch nachwirkenden amtlichen Anschein" der Ex-Außenministerin "droht die Gefahr einer Legitimierung der Kampfhandlungen". "Als neutraler Staat, der weitgehend auf das Verbot des Angriffskriegs und einen funktionierenden Welthandel angewiesen ist, ist diese Entwicklung als schwerwiegende Schädigung der österreichischen Interessen zu sehen.
Um der Schädigung entgegenzuwirken, ist eine weitgehende Abgrenzung zur Person notwendig, was nur durch die Aberkennung der Staatsbürgerschaft effektiv sichergestellt ist", heißt es in der Sachverhaltsdarstellung.
Medienberichte über hohe Zahlungen von staatlichen russischen Stellen
Oberhofers Vorstoß kommt nach Berichten, wonach Kneissl neben ihrer Tätigkeit für den angeblich eigens für sie geschaffenen St. Petersburger Thinktank "G.O.R.K.I." auch hohe Summen vom staatlichen russischen Fernsehen erhalten haben soll. Die Tageszeitung "Der Standard" und das russische Exilmedium Nowaja Gaseta Europe geben an, im Besitz von entsprechenden Gehaltsnachweisen zu sein. Das Geld sei auch für Auftritte im Sender RT geflossen, der nach Beginn des Angriffskriegs im Jahr 2022 als Propagandamedium in der Europäischen Union verboten wurde.
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Den Unterlagen zufolge erhielt Kneissl zwischen September 2023 und Juli 2025 umgerechnet rund 244.000 Euro vom "G.O.R.K.I"- Institut an der Staatlichen Universität St. Petersburg. Zudem sind Zahlungen von 13.000 Euro für Auftritte im russischen Staatsfernsehen, dem Pewry Kanal, zwischen August 2024 und September 2025, vermerkt, sowie rund 90.000 Euro von Unternehmen des Propagandasenders RT, berichtet der "Standard".
Kneissl war während der türkis-blauen Regierung der Jahre 2018/19 österreichische Außenministerin. Die frühere Journalistin und Diplomatin war von der FPÖ in die Regierung entsandt worden. Internationale Schlagzeilen machte sie, als sie im Sommer 2018 Kreml-Chef Wladimir Putin zu ihrer Hochzeit in die Südsteiermark einlud.
Nach dem Bruch der Regierung wegen der Ibiza-Affäre fiel sie bei der FPÖ in Ungnade, weil sie als einziges Mitglied der FPÖ-Regierungsmannschaft auch im kurzlebigen Minderheitskabinett des damaligen Bundeskanzlers Sebastian Kurz (ÖVP) weitermachte.
Zusammenfassung
- Die mitregierenden NEOS haben einen Entzug der Staatsbürgerschaft von Ex-Außenministerin Karin Kneissl ins Spiel gebracht.
- Eine entsprechende Sachverhaltsdarstellung hat NEOS-Europasprecher Dominik Oberhofer am gestrigen Dienstag dem zuständigen Amt der niederösterreichischen Landesregierung übermittelt.
- Dieses solle prüfen, ob Kneissl "im Dienst eines fremden Staates steht" und "durch ihr Verhalten die Interessen oder das Ansehen der Republik erheblich schädigt".
